Anfrage - VO/11592/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage "Pflegeheimkosten und Sozialhilfe" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 06.11.2024, eingegangen am 06.11.2024 um 23:35 Uhr)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Kenntnisnahme
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21.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage "Pflegeheimkosten und Sozialhilfe" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 06.11.2024) wie folgt:
Die Hansestadt Lüneburg ist durch den Finanzvertrag („Lüneburg Vertrag“) zur Aufgabenerledigung hinsichtlich der Alten-/Pflegeheimkosten vom Landkreis Lüneburg herangezogen.
Wenn pflegebedürftige Personen in Senior:innen-/Pflegeheimen nicht über ausreichende finanziellen Mittel aus Einkommen und Vermögen sowie aus der sozialen Pflegeversicherung und/oder aus einer privaten Pflegezusatzversicherung verfügen, können sie zum Bestreiten der ungedeckten Restheimkosten Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten.
In den letzten 3 Jahren (2022-2024) hat die für die Aufgabenerledigung herangezogene Hansestadt Lüneburg durchschnittlich für 287 Personen in Senior:innen-/Pflegeheimen mtl. Sozialhilfeleistungen erbracht. Die in den entsprechenden Jahren gewährten Leistungen stellen sich folgendermaßen dar:
Jahr | ∅ mtl. Fallzahl | Σ Barbetrag (3. Kapitel) | Σ Grundsicherung (4. Kapitel) | Hilfe zur Pflege (7. Kapitel) |
2022 | 281 | 180.553,44 € | 373.777,13 € | 2.173.348,66 € |
2023 | 287 | 177.260,08 € | 371.601,66 € | 2.515.824,92 € |
2024 | 291 | 174.128,56 € | 302.689,49 € | 2.375.697,13 € |
Die dargestellten Aufwendungen basieren auf einer Auswertung aus dem Fachverfahren LÄMMkom LISSA und weichen vom Rechnungsergebnis im Haushaltsplan ab.
Bei den vorstehenden Leistungen handelt es sich um sogenannte Transferleistungen. Diese werden 1:1 gemäß Finanzvertrag vom Landkreis an die Hansestadt erstattet.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Pflegebedürftige Menschen erhalten Zugang zu notwendiger Pflege und Unterstützung, was ihre Lebensqualität erheblich verbessert. |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Durch den Zugang zu notwendiger Pflege und Unterstützung werden soziale Ungleichheiten verringert. |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 51000
Produkt / Kostenträger: 311801
Haushaltsjahr: 2025/2026
e) mögliche Einnahmen:
1:1 Transferleistungserstattung durch den Landkreis Lüneburg gemäß Finanzvertrag
Anlagen:
Anfrage "Pflegeheimkosten und Sozialhilfe" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 06.11.2024)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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102,9 kB
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