Beschlussvorlage - VO/11558/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der in der Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg wird jährlich eine Aufwandsentschädigung gemäß der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg (Entschädigungssatzung) ausgezahlt. Die Höhe der einmaligen Entschädigung, neben den Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger und Funktionsträgerinnen gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung, beträgt hrlich 100,00 €. Hierfür gelten die in § 2 Absatz 4 der Satzung genannten Voraussetzungen, insb. die Dienstbeteiligung von über 50 %. Ausgenommen sind Funktionsträgerinnen und träger, derer Aufwandsentschädigung nach anderen Regelungen dieser Satzung bereits die Summe von 50,00 € pro Monat übersteigt.

 

Das Stadtkommando hatte bereits im vergangenen Jahr Überlegungen dazu angestellt, wie die Motivation zur Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr gesteigert und die Anerkennung gegenüber den Mitgliedern zum Ausdruck gebracht werden kann.

Vorgeschlagen wurde in diesem Zusammenhang unter anderem die Erhöhung der einmaligen Entschädigung von 100,00 € auf 120,00 €.

In Anbetracht der enormen Wichtigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und des hohen Einsatzes, der von den Mitgliedern für die Hansestadt Lüneburg geleistet wird, befürwortet die Verwaltung diesen Vorschlag ausdrücklich.

 

r die Auszahlung der Aufwandentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehr stehen vorbehaltlich der Beschlussfassungen des Rates der Hansestadt Lüneburg 159.400 €r Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit zur Verfügung.   Davon stehen 30.000 € planmäßig für die Auszahlung der hier gegenständlichen Aufwandsentschädigung zur Verfügung. Somit sind die für das Jahr 2025 geplanten Haushaltsmittel ausreichend.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 55,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 

 Produkt / Kostenträger: 12600102

 Haushaltsjahr: 2025 ff

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Anlagen

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