Antrag - VO/11452/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum beigefügten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Am 06.09.24 hat ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg stattgefunden.

 

Eine stärkere Nutzung und Einbindung des derzeitigen Integrationsbeirates durch die Politik wird befürwortet und als sinnvoll erachtet.

 

Vor der nächsten Kommunalwahl kann gemeinsam an einem Konzept zur Reformierung und Stärkung des regionalen Gremiums zur Förderung der politischen und sozialen Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte gearbeitet werden.

 

Aktualisierung der Stellungnahme zum Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen CDU und FDP:

 

Der Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen CDU und FDP zielt darauf ab, dass zur Erarbeitung einer inhaltlich-konzeptionellen Entscheidungsgrundlage für eine Neuausrichtung des Integrationsbeirates eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg, aus Rat und Kreistag sowie Vertreterinnen und Vertretern mit Migrationshintergrund eingerichtet wird. Zudem werden im Änderungsantrag Fragen aufgeführt, die vorab zu klären sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Klärung der im Änderungsantrag genannten Fragen für die Neuausrichtung des Integrationsbeirats unverzichtbar. Dieses sollte im ersten Schritt passieren. Die erarbeiteten Ergebnisse werden im zweiten Schritt in das neue Konzept einfließen.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag „IBR neu aufstellen“

 

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Anlagen

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