Beschlussvorlage - VO/11558/24
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Farina Barz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
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Vorberatung
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07.11.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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28.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg wird jährlich eine Aufwandsentschädigung gemäß der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg (Entschädigungssatzung) ausgezahlt. Die Höhe der einmaligen Entschädigung, neben den Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger und Funktionsträgerinnen gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung, beträgt jährlich 100,00 €. Hierfür gelten die in § 2 Absatz 4 der Satzung genannten Voraussetzungen, insb. die Dienstbeteiligung von über 50 %. Ausgenommen sind Funktionsträgerinnen und –träger, derer Aufwandsentschädigung nach anderen Regelungen dieser Satzung bereits die Summe von 50,00 € pro Monat übersteigt.
Das Stadtkommando hatte bereits im vergangenen Jahr Überlegungen dazu angestellt, wie die Motivation zur Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr gesteigert und die Anerkennung gegenüber den Mitgliedern zum Ausdruck gebracht werden kann.
Vorgeschlagen wurde in diesem Zusammenhang unter anderem die Erhöhung der einmaligen Entschädigung von 100,00 € auf 120,00 €.
In Anbetracht der enormen Wichtigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und des hohen Einsatzes, der von den Mitgliedern für die Hansestadt Lüneburg geleistet wird, befürwortet die Verwaltung diesen Vorschlag ausdrücklich.
Für die Auszahlung der Aufwandentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehr stehen vorbehaltlich der Beschlussfassungen des Rates der Hansestadt Lüneburg 159.400 € für Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit zur Verfügung. Davon stehen 30.000 € planmäßig für die Auszahlung der hier gegenständlichen Aufwandsentschädigung zur Verfügung. Somit sind die für das Jahr 2025 geplanten Haushaltsmittel ausreichend.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 55,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030
Produkt / Kostenträger: 12600102
Haushaltsjahr: 2025 ff
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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373,2 kB
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