Anfrage - VO/11473/24
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage "Anfrage- und Antragsbefugnis beratender Mitglieder" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.09.2024, eingegangen am 10.09.2024 um 17:59 Uhr)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Kenntnisnahme
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30.10.2024
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28.11.2024
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19.12.2024
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13.02.2025
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03.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die beigefügte Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Beratende Ausschussmitglieder im Sinne des § 71 Absatz 7 NKomVG haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten, wie die Ausschussmitglieder mit Ratsmandat. Gesetzlich ausgeschlossen ist lediglich das Stimmrecht (§ 71 Absatz 7 Satz 3 NKomVG).
Daher steht ihnen im Rahmen der Mitwirkung in den Ausschüssen auch das Recht zu, Anträge zu stellen. Dies ergibt sich - anders als bei Ratsmitgliedern einschließlich der Grundmandatsträger - zwar nicht ausdrücklich aus dem Gesetz, wird aber als Recht aus der Ausschussmitgliedschaft hergeleitet.
Das Recht der beratenden Ausschussmitglieder, Anfragen in den Ausschüssen zu stellen, wird ebenfalls aus den Mitgliedschaftsrechten abgeleitet. Dieses Fragerecht ist jedoch auf die Fachthematik des jeweiligen Ausschusses beschränkt. Ein allgemeines Anfrage-, bzw. Auskunftsrecht, welches über die inhaltliche Themenzuständigkeit des jeweiligen Ausschusses hinausgeht, ist nicht gegeben.
Die Rechte der beratenden Ausschussmitglieder sind jedoch auch die Mitwirkung in dem jeweiligen Ausschuss beschränkt. Ein Antrags- und Rederecht im Rat besteht nicht.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lüneburg haben zudem die Möglichkeit, Anfragen in einem Ausschuss oder Rat im Rahmen einer Einwohnerfrage zu stellen (§ 62 Absatz 1 NKomVG, § 17 Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg).
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anfrage „Anfrage- und Antragsbefugnis beratender Mitglieder“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,6 kB
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