Beschlussvorlage - VO/11571/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 des Bereiches Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit dem Teilergebnisplan 34000 und dem Teilfinanzplan 34000 zur Kenntnis und empfiehlt für die weiteren Gremienberatungen den entsprechenden Mittelansatz.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bereich 34 ist zuständig für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Hansestadt Lüneburg.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 setzt sich aus dem in Teilhaushalte gegliederten Gesamthaushalt und einem produktorientierten Ergebnishaushalt zusammen. Die Teilhaushalte entsprechen grundsätzlich den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung.

 

Der Teilhaushalt 34000 des Bereiches Klimaschutz und Nachhaltigkeit ist unterteilt in einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt.

 

Dem Teilergebnishaushalt 34000 sind folgende Produkte zugeordnet:

 

Nr.

Produkt

Entwurf Seite

111039

Internes Nachhaltigkeitsmanagement

092 - 093

511006

Nachhaltigkeit

342 - 343

561002

Klimaschutz

407 - 408

 

 

Auf Grundlage einer Präsentation wird die Verwaltung in der Sitzung die Haushaltsplanungen im Detail vorstellen.

 

Sowohl die Liste mit den freiwilligen Leistungen des Bereichs 34, die Teilhaushalte und das Investitionsprogramm im Entwurf 2025/2026 als auch der Ergebnishaushalt nach Produkten im Entwurf 2025/2026 sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 34000/div. 

 Produkt / Kostenträger: s.o./s.o.

 Haushaltsjahr: 2025/2026 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Lise mit den freiwilligen Leistungen des Bereichs 34

Anlage 2: Teilhaushalte und das Investitionsprogramm im Entwurf des Bereits 34

Anlage 3: Ergebnishaushalt nach Produkten im Entwurf des Bereichs 34

 

 

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Anlagen

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