Beschlussvorlage - VO/11527/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanentwurf 2025/2026 - Fachbereich Kultur
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anke Zabel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
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11.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung zugesandt. Für die beratenden Mitglieder liegt dieser Einladung eine Ausfertigung bei.
Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushaltes. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst.
Die sog. Teilhaushalte spiegeln nahezu die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wieder (Ausnahme: Mehrere kleine Organisationseinheiten wurden zu einem Teilhaushalt zusammengefasst, um einer zu kleinräumigen Aufteilung entgegenzuwirken).
Dem Fachbereich 4 – Kulturr und Sport werden 4 Teilhaushalte zugeordnet:
1. Teilhaushalt: 40010 Kultur
2. Teilhaushalt: 43000 Musikschule
3. Teilhaushalt: 44000 Ratsbücherei
4. Teilhaushalt: 45000 Stadtarchiv
Den genannten Teilhaushalten sind folgende Produkte zugeordnet.
Produkt: 251001 Archivierung und Informationsbereitstellung
Produkt: 252001 Museen
Produkt: 252002 Bildende Kunst
Produkt: 262001 Musikförderung
Produkt: 263001 Musikschule
Produkt: 272001 Bibliothekarische Medien- u. Informationsbereitstellung
Produkt: 273001 Sonstige Volksbildung
Produkt: 281001 Kulturförderung
Produkt: 281002 Literaturförderung
Produkt: 291001 Förderung religiöser Zweck
Größere finanzielle Veränderungen bei den einzelnen Produkten werden in einem mündlichen Vortrag der Verwaltung gesondert erläutert.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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