Beschlussvorlage - VO/11553/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Florian Forster wird gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG i. V. m. § 31 Abs. 1 NBG auf seinen Antrag mit Ablauf des 30.11.2024 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit bei der Hansestadt Lüneburg entlassen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtrat Florian Forster hat mit Schreiben vom 21.10.2024 die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit mit Ablauf des 30.11.2024 beantragt. Herr Forster war durch Beschluß des Rates der Hansestadt Lüneburg am 15.09.2022 für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2030 zum Dezernenten für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur gewählt worden.  

 

Hinsichtlich der Entlassung gelten für Beamte auf Zeit die gleichen Vorschriften, wie für Beamte auf Lebenszeit. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i. V. m. § 31 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz (NBG) ist der Beamte auf sein schriftliches Verlangen aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Dem Antrag ist durch den Dienstherrn zwingend stattzugeben, ein Ermessen besteht nicht. Die Entlassung erfolgt durch Verwaltungsakt zu dem Zeitpunkt, zu dem ihn der Beamte beantragt hat. Die Entlassung könnte lediglich gemäß § 31 Abs. 1 Satz 4 Nds. Beamtengesetz (NBG) solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für 3 Monate. Hierzu besteht jedoch keine Veranlassung, die Amtsgeschäfte werden bis zur Nachbesetzung der Stelle im Rahmen der bestehenden Vertretungsregelungen wahrgenommen.

 

Den Beschluss über die Entlassung fasst gemäß § 32 Abs. 1 NBG i. V. m. § 8 Abs. 2 NBG, § 107 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 4 Abs. 4 Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg der Rat der Stadt als oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: ca. 40

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag von herrn Forster

 

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Anlagen

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