Beschlussvorlage - VO/11459/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Haushaltssatzung 2025_2026 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 und 2026 zum Stand der aktuellen Veränderungsliste sowie den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils unter Berücksichtigung der beschlossenen politischen Änderungsanträge.

 

Der Rat beschließt ebenso das vorliegende Haushaltssicherungskonzept.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2025 und 2026 wird im Ausschuss für Finanzen und Interne Services am 24.09.2024 eingebracht und vorgestellt.

 

r die anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen werden nachstehende Anlagen zur Vorlage beigefügt:

 

-          Gesamtpläne, Teilhaushalte und Investitionsprogramm im Entwurf 2025_2026 (Anlage 1)

-          Entwurf der Haushaltssatzung 2025_2026 (Anlage 2)

-          Produkthaushalt im Entwurf 2025_2026 (Anlage 3)

-          Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf (Anlage 4)

-          Liste mit freiwilligen Leistungen (Anlage 5)

-          Haushaltssicherungskonzept (Anlage 6)

-          Stellenplan (Anlagen 7a und 7b)

-          Nicht veranschlagte Investitionsbedarfe (Anlage 8)

 

Die Anlage über die nicht veranschlagten Investitionsbedarfe zeigt Maßnahmen auf, die aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen aktuell nicht umsetzbar erscheinen.

 

Änderungen durch entsprechende Beschlüsse in den Fachausschüssen werden Ihnen in Form von Veränderungslisten mit den Einladungen zur folgenden Finanzberatung mitgeteilt.

 

Die Ortsräte Ochtmissen und Oedeme werden im Rahmen des § 93 Abs. 2 S. 3 NKomVG zur Haushaltssatzung 2025_2026 angehört.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-          Gesamtpläne, Teilhaushalte und Investitionsprogramm im Entwurf 2025_2026 (Anlage 1)

-          Entwurf der Haushaltssatzung 2025_2026 (Anlage 2)

-          Produkthaushalt im Entwurf 2025_2026 (Anlage 3)

-          Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf (Anlage 4)

-          Liste mit freiwilligen Leistungen (Anlage 5)

-          Haushaltssicherungskonzept (Anlage 6)

-          Stellenplan (Anlagen 7a und 7b)

-          Nicht veranschlagte Investitionsbedarfe (Anlage 8)

 

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Anlagen

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