Beschlussvorlage - VO/11515/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, der Bestellung der BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Hannover für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.

 

 

Anlagen:

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2024 der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) ist ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen.

 

In der Aufsichtsratssitzung der AGL am 26.09.2024 ist die Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten worden.

Die Geschäftsführung empfiehlt der Gesellschafterversammlung die BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – aus Hannover mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2024 zu beauftragen.

Gemäß des Public Corporate Governance Kodex ist nach 5 Jahren ein Wechsel des Jahresabschlussprüfers vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover prüfte erstmalig den Jahresabschluss 2022. Somit ist ein Wechsel nicht notwendig und eine erneute Beauftragung kann erfolgen.

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der AGL wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der AGL mit Weisungen zu versehen.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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