Beschlussvorlage - VO/11479/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG

 

  1. Herrn Ben Rejmann mit Wirkung vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
  2. Herrn Andreas Bien mit Wirkung vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum ersten stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
  3. Herrn Thomas Raab mit Wirkung vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum zweiten stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 6 NBrandSchG bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.

 

Die derzeitige Amtszeit der Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte, Frau Meral Fischer, und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters, Herrn Sven Breiter, enden mit Ablauf des 31.10.2024. Es wurde nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrsatzung entschieden, dass bei der Neuwahl ein zweiter stellvertretender Ortsbrandmeister/ eine zweite stellvertretende Ortsbrandmeisterin für die Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte ernannt werden soll.

 

Am 05.04.2024 wurde Herr Ben Rejmann von der Einsatzabteilung als Ortsbrandmeister Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Rejmann vorliegen, kann er zum 01.11.2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte ernannt werden.

 

Am 05.04.2024 wurden Herr Andreas Bien und Herr Thomas Raab von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte als stellvertretende Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Die Reihenfolge in der Vertretung wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 Feuerwehrsatzung durch den Ortsbrandmeister bestimmt. Herr Andreas Bien wurde als erster stellvertretender Ortsbrandmeister und Herr Thomas Raab als zweiter stellvertretender Ortsbrandmeister durch Herrn Rejmann benannt. Da die Voraussetzungen für die Ernennungen in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Gruppenführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Bien und Herrn Raab vorliegen, können sie zum 01.11.2024 als erster und zweiter stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte ernannt werden.

 

Alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die in § 20 Abs. 3 NBrandSchG genannten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört.

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 56,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 

 Produkt / Kostenträger: 12600102

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Loading...