Beschlussvorlage - VO/1184/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Wohngebieten, Grün- und Verkehrsflächen.

 

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, die anliegend zeichnerisch beschriebene und südlich des Brockwinkler Weges sowie unmittelbar westlich der vorhandenen Bebauung des Niedersächsischen Landeskrankenhauses gelegene Fläche zum Zwecke einer Bebauung mit Einfamilienhäusern zu veräußern.

 

Planungsrechtlich ist dieses Gebiet dem Außenbereich i. S. von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt dort im wesentlichen eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Krankenhaus" und eine Teilfläche der ursprünglich vorgesehenen westlichen Ortsrandstraße dar. Eine Nutzung in dem eingangs erwähnten Sinne erfordert somit eine entsprechende 57. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 "Brockwinkler Weg" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung.

 

Im Rahmen dieser Bebauungsplanaufstellung sollen daher insbesondere Einfamilienhausgebiete für ca. 70 Wohngrundstücke, Grün- und Verkehrsflächen festgesetzt werden.

 

Als erster Schritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

 

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Anlagen

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