Beschlussvorlage - VO/1144/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II - "Gebiet zwischen Allensteiner Straße und Breslauer Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 27.01.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 "Am Ebensberg" - Teilbebauungsplan II - "Gebiet zwischen Allensteiner Straße und Breslauer Straße" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung im Rahmen eines 12. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

In dem in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Änderungsbereich ist es in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass die städtebaulich grundsätzlich wünschenswerte maßvolle Verdichtung im Bestand durch zusätzliche Einzelhäuser im Rahmen der festgesetzten Baugrenzen nicht nach den Wünschen der Bauwilligen erfolgen konnte und somit unterblieb. Wesentliches Ziel dieser 12. Änderung ist daher eine Anpassung der Festsetzungen an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 und eine Veränderung der bisherigen Baugrenzen unter Beibehaltung der bisherigen Grundflächenzahlen. Da die Grundflächenzahlen nicht erhöht und gegenüber dem bisherigen Maß keine zusätzliche Bodenversiegelung zugelassen werden soll, sind somit keine weitergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Die Erstellung eines Grünordnungsplanes ist daher im Rahmen dieses Änderungsverfahrens nicht erforderlich, ebenso die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Die Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der Auslegung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB ist vom 07.06.2004 bis einschließlich 22.07.2004 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 08.06.2004 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 23.06.2004 bis 22.07.2004 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden am 04.06.2004 schriftlich über die Durchführung der öffentlichen Auslegung unterrichtet.

 

Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens sind keinerlei Anregungen eingegangen. Ein Beschluss über die Behandlung vorgebrachter Anregungen i. S. von § 3 Abs. 2 BauGB ist daher entbehrlich. Änderungen der am 18.05.2004 durch den Verwaltungsausschuss beschlossenen Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sind ebenfalls nicht erforderlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Vermerk, Verfahrensübersicht, Begründung

 

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Anlagen

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