Beschlussvorlage - VO/11413/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH für die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs- GmbH anzuweisen, der Änderung des Geschäftsbesorgungsvertrages rückwirkend zum 01.01.2024 zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur weiteren Verbesserung der Parkhausbewirtschaftung in Lüneburg wurde die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH (Lüneparken) gegründet. Ziel dieser Gesellschaft ist es, Parkhäuser mit einem kundenfreundlicheren und preiswerteren Bewirtschaftungssystem zu betreiben und dabei städtische und private Parkhäuser in ein ganzheitliches System einzubinden.

 

Mit Wirkung vom 01.09.2003 wurden die sdtischen Parkhäuser Am Rathaus, Am Bahnhof und Lünepark der Lüneparken zur Bewirtschaftung übertragen.

 

Hierzu wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Der Vertrag regelt unter anderem die Höhe der Vergütung, welche rückwirkend zum 01.01.2024 erht werden soll. Der Geschäftsbesorgungsvertrag sah zuletzt eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 11% der Parkeinnahmen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vor. Diese Vergütung soll aufgrund steigender Personal- und Sachaufwendungen auf 12,5% angehoben werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung der Lüneparken am 27.05.2024 wurde die Änderung des Geschäftsbesorgungsvertrag besprochen und per Umlaufverfahren einstimmig beschlossen.

Im Aufsichtsrat der Lüneburger Wohnungsbau GmbH wurde die Änderung am 05.08.2024 beschlossen.

 

Die Synopse sowie der Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrages sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Synopse Geschäftsbesorgungsvertrag

Anlage 2: Geschäftsbesorgungsvertrag

 

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Anlagen

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