Beschlussvorlage - O/09822/21-1-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürger:innenräte für Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Dr. Eva Kern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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19.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
BR werden als Instrument für Bürger:innenbeteiligung in Lüneburg eingeführt. Pro Jahr soll ein BR mit 30 Bürger:innen in Lüneburg durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Richtlinie zur Durchführung von BR in Lüneburg beauftragt.
Im Haushalt werden jährlich 20.000€ für die Durchführung eines BR eingestellt.
Bis zur Erstellung der Beteiligungsstrategie soll übergangsweise die interfraktionelle AG BR die Themenauswahl für den nächsten BR vornehmen. Dafür wird die interfraktionelle AG um drei Vertreter:innen aus dem BR zum Glockenhaus erweitert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ein Bürger:innenrat (BR) ist ein Gremium aus zufällig ausgewählten Bürger:innen, das für eine begrenzte Zeit zusammenkommt. Ein BR erarbeitet Empfehlungen zu spezifischen politischen oder gesellschaftlichen Themen. Diese Bürger:innen eines BR repräsentieren die Vielfalt der Bevölkerung und bringen unterschiedliche Perspektiven ein. So wird die Entscheidungsfindung durch eine breite und repräsentative Beteiligung verbessert und die demokratische Teilhabe gestärkt.
Aufgrund politischer Beratung wird geprüft, BR in Lüneburg einzuführen (vgl. VO/09822/21). Seit Anfang 2023 beschäftigt sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe (AG) mit dem Thema „BR für Lüneburg“. Die AG hat Kriterien für die Zusammensetzung des BR sowie ein Verfahren zur Auswahl der Teilnehmenden und der Durchführung eines BR erarbeitet. Am 8.11.23 hat der Rat einen Testlauf für BR beschlossen (VO/09822/21-1).
Testlauf
Für den Testlauf wurden im November 2023 600 zufällig ausgewählte Lüneburger:innen eingeladen, im BR mitzumachen. Es handelt sich um eine Zufallsauswahl anhand PLZ-Gebiet und Geschlecht. Im Januar lagen 80 Zusagen für 30 Plätze im BR vor. Aus allen Zusagen wurden 30 Teilnehmende anhand folgender Kriterien zufällig ausgewählt: PLZ-Gebiet, Geschlecht, Alter, Bildungshintergrund, Migrationsgeschichte, Kinder im Haushalt lebend. Im Februar / März traf sich der BR im Glockenhaus und erarbeitet Empfehlungen zum Thema „Nutzungskonzept Glockenhaus“. Die Empfehlungen wurden, in Form eines Bürgergutachtens, dem Rat der Hansestadt am 30.05.24 übergeben. Das Bürgergutachten ist online veröffentlicht unter: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerinnenrat
Die interfraktionelle AG hat ihre Arbeit wiederaufgenommen. Die Ergebnisse des Testlaufs und das Bürgergutachten wurden bzw. werden in Fachausschüssen präsentiert (Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt am 03.09.2024 und Kultur- und Partnerschaftsausschuss am 05.09.2024; Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung folgt). Das Konzept für BR in Lüneburg wurde anhand der Evaluationsergebnisse des Testlaufs wie folgt überarbeitet.
Einführung von BR in Lüneburg
Die interfraktionelle AG BR empfiehlt, BR als Beteiligungsinstrument in Lüneburg einzuführen.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren für Teilnehmende des BR ist mehrstufig:
Stufe 1: 600 zufällig ausgewählte Personen in Lüneburg werden per Post eingeladen (Kriterien: PLZ-Gebiet und Geschlecht)
Alle, die zusagen, erhalten einen Fragebogen zur Abfrage der weiteren Auswahlkriterien
Stufe 2: Aus allen positiven Rückmeldungen werden zufällig 30 Teilnehmende ausgewählt (Kriterien: s.u.)
Stufe 3: Wenn nicht ausreichend Rückmeldungen auf die Einladung kommen, werden potentielle Teilnehmende aufgesucht und direkt angesprochen
Zusammensetzung
Dem BR gehören 30 Personen an. Er soll sich wie folgt zusammensetzen:
Kriterium | angestrebt |
Geschlecht | max. 14 männliche Teilnehmende (TN) |
Alter | 4 TN sind zw. 16 bis 25 Jahre alt |
7 TN sind zw. 25 bis 40 Jahre alt | |
9 TN sind zw. 40 bis 60 Jahre alt | |
10 TN sind älter als 60 Jahre | |
Wohnort: | 10 TN wohnen in 21335 |
11 TN wohnen in 21337 | |
9 TN wohnen in 21339 | |
Bildungsabschluss | mind. 19 TN haben keinen Hochschulabschluss |
Migrationshintergrund | mind. 5 TN haben einen Migrationshintergrund |
Familie / Kinder | mind. 3 TN leben in einem Haushalt mit Kindern |
Für die Kriterien „Alter“ und „Wohnort (PLZ)“ gilt es ein Toleranzkriterium von +/-2 Teilnehmenden.
Die Kriterien werden entsprechend der Demografie in Lüneburg jährlich geprüft und bei Einberufung eines BR entsprechend angepasst.
Finanzen
Für die Durchführung eines BR werden Mittel in Höhe von 20.000€ veranschlagt. Der Budgetplanung liegt 1 BR pro Jahr mit bis zu 6 Sitzungen zugrunde.
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgeld für Teilnehmende und Unterstützungsbedarfe)
- Aufwendungen für Veranstaltungen (Moderation, Material, Raummiete, Honorar Expert:innen, Erstellung Bürgergutachten)
- Bewirtungskosten
Durchführung der BR
Einmal im Jahr wird in Lüneburg ein BR einberufen. Die Oberbürgermeisterin ruft zur Abgabe von Themenvorschlägen auf. Der Aufruf soll im 1. Quartal eines Jahres erfolgen. Bürger:innen können dann innerhalb einer festgelegten Frist ihre Vorschläge einreichen, z.B. über die Internetseite der Hansestadt. Jeder Themenvorschlag soll eine Erläuterung und eine Begründung enthalten.
Alle eingereichten Themenvorschläge werden vom Beirat Bürger:innenbeteiligung (*) gesichtet, geprüft (Vollständigkeit, kommunale Zuständigkeit, Umfang) und bewertet (Relevanz, Wirkung, Konkretisierung).
(*) Arbeitstitel; die Struktur, Aufgaben, Vorgehen etc. eines derartigen Beirats sind noch in der Beteiligungsstrategie festzulegen; siehe auch „Stellungnahme zum Antrag der CDU-Ratsfraktion „Optimierung der Ausschuss- und Arbeitsgruppenstruktur““ vom 25.01.2024 (VO/11093/24).
Mit Vorlage des Konzeptes für BR in Lüneburg hat die interfraktionelle AG BR ihren Auftrag (vgl. VO/09822/21) erfüllt. Da noch kein Gremium für die Themenauswahl eingerichtet ist, wird vorgeschlagen, dass die AG diese Aufgabe übergangsweise bis max. Ende 2025 übernimmt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Im Sinne einer Demokratiebildung trägt die Durchführung von Bürger:innenräten dazu bei, dass Grundprinzipien der Demokratie vermittelt werden. |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Durch die Zufallsauswahl, über die der BR besetzt wird, soll eine gewisse Chancengerechtigkeit für alle Bürger:innen ermöglicht werden und Menschen beteiligt werden, die sich sonst nicht in politische Prozesse einbringen. Die in der interfraktionellen AG erarbeiteten Kriterien zur Besetzung des BR sollen zu weniger Ungleichheiten beitragen. |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
Erläuterung: Die Entscheidung, ob Bürger:innenräte als Beteiligungsinstrument in Lüneburg eingeführt werden sollen, hat keine Klimaauswirkungen. Mögliche Klimaauswirkungen, die sich durch die Durchführung von Bürger:innenräten ergeben, sind zum Zeitpunkt der Festlegung des zu beratenden Themas und der Einberufung des BR zu betrachten.
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
x Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
Erläuterung: Die Beschaffungsrichtlinie ist für die Durchführung von Bürger:innenräten, sofern sie als Beteiligungsinstrument in Lüneburg beschlossen werden, zu beachten.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73€
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20.000€
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Die Maßnahme ist bisher haushälterisch nicht sichergestellt ist. Daher bedarf es einer Anmeldung für den Haushalt
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger: 111040 - Bürger:innenbeteiligung
Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
