Beschlussvorlage - VO/11354/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückzug aus dem Arbeitskreis Erinnerungskultur - Friedensstiftung Günter Manzke
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Stefanie Kibscholl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
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Entscheidung
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05.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften nimmt den Rückzug der Friedensstiftung Günter Manzke aus dem Arbeitskreis Erinnerungskultur zur Kenntnis.
Die neue Zusammensetzung des Arbeitskreises Erinnerungskultur wird wie folgt beschlossen:
Stimmberechtigte Mitglieder:
- Fachbereichsleitung Kultur der Hansestadt Lüneburg (Leitung AK Erinnerungskultur),
- Stadtarchiv der Hansestadt Lüneburg,
- Stabsstelle Städtische Geschichte und Erinnerungskultur der Hansestadt Lüneburg,
- Museum Lüneburg,
- „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg e.V.,
- Geschichtswerkstatt Lüneburg,
- Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit,
- AK Erinnerungskultur der Leuphana Universität,
- Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. Lüneburg,
- VVN BdA e.V. Lüneburg.
Beratend im AK Erinnerungskultur:
Herr Dr. Reinders-Düselder.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der 2019 geschaffene und von der Verwaltung der Hansestadt koordinierte Arbeitskreis Erinnerungskultur begleitet beratend die erinnerungskulturellen Aktivitäten der Hansestadt und erarbeitet (Projekt-) Vorschläge für den Ausschuss für Kultur und Partnerschaften.
Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertreter:innen verschiedener kultureller Vereine und Einrichtungen in Lüneburg zusammen, die im Bereich Geschichte und Erinnerungskultur tätig sind.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Arbeitskreises Erinnerungskultur sind bisher laut Beschluss des Ausschuss für Kultur und Partnerschaften vom 05.03.2024 (VO/11165/24):
- Fachbereichsleitung Kultur der Hansestadt Lüneburg (Leitung AK Erinnerungskultur),
- Stadtarchiv der Hansestadt Lüneburg,
- Stabsstelle Städtische Geschichte und Erinnerungskultur der Hansestadt Lüneburg,
- Museum Lüneburg,
- „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg e.V.,
- Friedensstiftung Günter Manzke,
- Geschichtswerkstatt Lüneburg,
- Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit,
- AK Erinnerungskultur der Leuphana Universität,
- Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. Lüneburg,
- VVN BdA e.V. Lüneburg.
Zur Unterstützung seiner Aktivitäten hat der AK Erinnerungskultur Herrn Dr. Christoph Reinders-Düselder ergänzend als beratendes Mitglied hinzugezogen.
Der Beirat der Friedensstiftung Günter Manzke hat beschlossen, dass sich die Stiftung aus dem Arbeitskreis Erinnerungskultur zurückzieht (E-Mail vom 26.06.2024) und wünscht dem AK weiterhin viel Erfolg für den wertvollen Beitrag zur Lüneburger Erinnerungskultur.
Mit diesem Rückzug entfiele eine Mitgliedschaft im Arbeitskreis. Die stimmberechtigten Mitglieder des Arbeitskreises Erinnerungskultur wären damit:
- Fachbereichsleitung Kultur der Hansestadt Lüneburg (Leitung AK Erinnerungskultur),
- Stadtarchiv der Hansestadt Lüneburg,
- Stabsstelle Städtische Geschichte und Erinnerungskultur der Hansestadt Lüneburg,
- Museum Lüneburg,
- „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg e.V.,
- Geschichtswerkstatt Lüneburg,
- Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit,
- AK Erinnerungskultur der Leuphana Universität,
- Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. Lüneburg,
- VVN BdA e.V. Lüneburg.
Beratend im AK Erinnerungskultur: Herr Dr. Reinders-Düselder.
Der Entfall der Mitgliedschaft der Friedensstiftung Günter Manzke muss formell durch den Ausschuss für Kultur und Partnerschaften beschlossen werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
- keine -
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 47 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ---
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ---
c) an Folgekosten: ---
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
X Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: Teilhaushalt 40010 – Kultur
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: ---
Anlagen:
keine
