Mitteilungsvorlage - VO/11425/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschritt bei der Umsetzung von Rotmarkierungen an Kreuzungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Jasmin Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Kenntnisnahme
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10.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Verlauf dieses Jahres wurden an wichtigen Kreuzungspunkten Markierungsarbeiten zur Verdeutlichung der Radverkehrsführung und Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsarten durchgeführt. Dabei lag der Schwerpunkt der bisher umgesetzten Maßnahmen zunächst auf Unfallhäufungsstellen. In einer ersten Auswahl wurden zehn Kreuzungen beauftragt, acht sind bereits umgesetzt. Die zwei fehlenden Knotenpunkte werden in den nächsten Wochen folgen. Im Rahmen der Arbeiten wurden auch notwendige Nachmarkierungen im Kreuzungsbereich durchgeführt, beispielsweise diverse Fußgängerüberwege und Haltlinien.
Im Mai 2024 wurden die ersten Markierungsarbeiten an folgenden Knotenpunkten umgesetzt:
- Soltauer Straße/Heidkamp
- Wandrahmstraße/Willy-Brandt-Straße
- Altenbrückertorstraße/Altenbrückerdamm
- Altenbrückertorstraße/Ilmenaustraße
Im Juni folgten dann die Reichenbachkreuzung und die Stern-Kreuzung.
Im Juli wurden zwei weitere Kreuzungen markiert:
- Willy-Brandt-Straße/Friedrich-Ebert-Brücke
- Vor dem Bardowicker Tore/Moldenweg
Es fehlen noch die Markierungsarbeiten am Bögelkreisel und an der Bockelmannstraße/Erbstorfer Landstraße. Diese Arbeiten finden statt, sobald die internen Prüfungen abgeschlossen sind und die nötigen Genehmigungen durch den Bereich Ordnung und Verkehr vorliegen. Voraussichtlich finden die Arbeiten im September 2024 statt.
Die Kosten für die Rotmarkierungen belaufen sich bisher auf etwa 39.000 €, geschätzt wurden 55.000 € für alle zehn Kreuzungsbereiche. Bei den Kreuzungsbereichen 5-8 (s.u.) fanden die Arbeiten sonntags statt, um die Auswirkungen auf den Verkehr möglichst gering zu halten. In den Kosten sind somit auch Zuschläge für Sonntagsarbeit enthalten.
Weitere Knotenpunkte, an denen Rotmarkierungen erfolgen sollen, werden derzeit durch den Bereich Mobilität lokalisiert. Schwerpunkt werden neben Unfallhäufungsstellen nun u.a. auch Knotenpunkte mit einer besonders hohen Verkehrsdichte sein. Auch Vorschläge aus den NUMP-Beteiligungsformaten sollen geprüft werden.
Die Umsetzung von Rotmarkierungen an Kreuzungen stellt sich in tabellarischer Form wie folgt dar:
| Wann | Ort | Was | Kosten für Rotmarkierungen |
1.
| 07.05.2024 | Soltauer Straße/Heidkamp | Zwei Radfurten je parallel zur Soltauer Straße |
1.648,29 € |
2.
| 07.05.2024 | Wandrahmstraße/Willy-Brandt-Straße | Eine Radfurt parallel zur Willy-Brandt-Straße |
3.473,26 € |
3. | 08.05.2024 | Altenbrückertorstraße/ | Zwei Radfurten je parallel zur Altenbrückertorstraße |
2.366,05 € |
4. | 08.05.2024 | Altenbrückertorstraße/ | Eine Radfurt parallel zur Altenbrückertorstraße |
1.745,55 € |
5. | 09.06.2024 | Reichenbachkreuzung | Alle vier Radfurten sowie Aufleitung Radverkehr auf Bardowicker Str. |
14.079,11 € |
6. | 23.06.20204 | Stern-Kreuzung | Zwei Radfurten parallel zur Uelzener Str. bzw. Sülztorstraße sowie die Radfurten über die freien Rechtsabbieger |
7.780,41 € |
7. | 07.07.2024 | Willy-Brandt-Straße/Friedrich-Ebert-Brücke | Eine Radfurt parallel zur Stresemannstr. sowie zwei Radfurten über die freien Rechtsabbieger |
3.717,58 € |
8. | 07.07.2024 | Vor dem Bardowicker Tore/Moldenweg | Drei Radfurten parallel zu Am Alten Eisenwerk bzw. Vor dem Bardowicker Tore sowie eine Radfurt über den freien Rechtsabbieger |
3.604,64 € |
9. | Vsl 09/24 | Bögelkreisel | Alle Radfurten | ~ 9.500 € |
10. | Vsl. 09/24 | Bockelmannstr./ | Zwei Radfurten über die freien Rechtsabbieger |
~ 3.000 € |
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| Summe bisheriger Ausgaben (ohne 9 und 10) | 38.414,89 € |
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 33,00€
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: bisher 38.414,89€, noch ca. 12.500,00€
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: KS 35020
Produkt / Kostenträger: 54700104
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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