Beschlussvorlage - VO/11391/24
Grunddaten
- Betreff:
-
89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Rettmer Nord" Auslegungsbeschluss Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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19.08.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Kenntnisnahme
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22.08.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt:
- Der Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Rettmer Nord“ und der Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 23.04.2020
(VO/8923/20) den Beschluss zur Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Teilbereich „Rettmer Nord“ gefasst. Im Parallelverfahren (VO/8924/20) wurde ein
Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung erstmals am 31.05.2021 vorgestellt. Anschließend fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung im Zeitraum vom 05.07.2021 bis einschließlich dem 06.08.2021 statt.
Am 06.11.2023 wurde der überarbeitete Bebauungsplanentwurf dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung erneut vorgestellt und der Verwaltungsausschuss fasste am 07.11.2023 den Beschluss zur erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (VO/10443/23-1 & VO/10447/23-1).
Anschließend wurde die erneute frühzeitige Beteiligung im Zeitraum vom 19.02.2024 bis einschließlich dem 19.03.2024 durchgeführt.
Das Plangebiet liegt nördlich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 108 „Rettmers Höhe“ und wird nordöstlich durch den Margeritenweg und südwestlich durch die Heiligenthaler Straße begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die sich im privaten Eigentum befindlichen Flurstücke 11/78, 9/1 und tlw. 11/77 sowie das städtische Flurstück 47/2 der Flur 4 in der Gemarkung Rettmer. Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,5 ha.
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von gemischte Bauflächen im
Zusammenhang mit nicht störenden landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzungen. Das Plangebiet ist derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll für den Bereich der dargestellten landwirtschaftlichen Nutzung geändert werden. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt (VO/10443/23-1).
Als nächster Verfahrensschritt soll über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt
Der Geltungsbereich, der Flächennutzungsplanentwurf für den Teilbereich und die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Beschlussvorlage. Die Unterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | - | Jede Bebauung bringt Versiegelung mit sich, bei Bauvorhaben fallen grundsätzlich Emissionen durch den Transport von Baustoffen etc. an. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | o | Keine Auswirkungen erkennbar. |
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | o | Keine Auswirkungen erkennbar. |
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + + | - Schaffung dringend benötigten Wohnraumes - Gewerbesteuereinnahmen |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | + | Schaffung von Arbeitsplätzen |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 108,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: *WERDEN IN SITZUNG NACHGEREICHT*
Anlage 1 Geltungsbereich 89. Änd. F-Plan
Anlage 2 Entwurf 89.Änd. F-Plan
Anlage 3 derzeit wirksame Fassung des F-Plan
Anlage 4 Begründung 89. Änd. F-Plan
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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406,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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471,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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496,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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