Personalvorlage - VO/11395/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsperrung der Stellen "Geflüchtete
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Personalvorlage
- Bearbeitung:
- Jens Mildner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen und Interne Services
|
Vorberatung
|
|
|
14.08.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
22.08.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Von den 10 Stellen „Geflüchtete“ im Stellenplan 2024 werden die folgenden befristeten Besetzungen freigegeben:
Fachbereich 8 | 1,5 VZÄ Ingenieur*in, Techniker*in, Bauzeichner*in o.vgl. EG 11 |
| 0,5 VZÄ Verwaltung / Sachbearbeitung, EG 9a |
Bereich 514 | 1,0 VZÄ Verwaltung / Sachbearbeitung, EG 9c |
Bereich 541 | 1,0 VZÄ Sozialarbeiter/in, S 11b |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Stellenplan 2024 hat der Rat u.a. 10 Verfügungsstellen „Geflüchtete“ beschlossen. Diese dürfen erst nach Freigabe durch den Rat besetzt werden.
- 6,0 Stellen EG S11b (Sozialarbeiter/in) und
- 4,0 Stellen EG 10 (Sachbearbeitung)
Die Verwaltung beantragt die Freigabe von 4 Stellen zur Besetzung.
- Dezernat VI - Fachbereich 8 Gebäudewirtschaft
Die Errichtung sowie die lfd. bauliche Unterhaltung und Bewirtschaftung der Geflüchteten-/Wohnungslosenunterkünfte verursacht ein erhebliches und andauerndes Arbeitsaufkommen, auch im FB 8.
Durch die bereits erhebliche Arbeitsbelastung (u.a. durch den Sanierungsbedarf des gesamten Gebäudebestandes), können zusätzliche Projekte für Erweiterungen oder Auflösungen von GU’s nicht mehr im FB 8 bewerkstelligt werden.
Eine Unterkunft ist nicht nur zu planen, zu bauen bzw. zu mieten und einzurichten, sondern sie muss – wie jedes Gebäude – laufend unterhalten werden.
Wegen der spezifischen Anforderungen (u.a. intensive Nutzung, erhöhte Brandschutz- und Gewaltpräventionsanforderungen, Fluktuation, Bewohnerschaft) ist der Unterhaltungs- und Betreuungsaufwand auch über die gesamte Betriebsphase hinweg anhaltend hoch. Neue Anforderungen kommen zum Status quo hinzu.
Auch die noch anstehende Rückgabe und der Rückbau von Unterkünften (z.B. GU Bargenturm) wird erhebliche Personalkapazitäten binden.
Dadurch zusätzlicher Personalbedarf im FB 8:
Ingenieur*in, Techniker*in, Bauzeichner*in- bei Bau:
Zusätzlicher Bedarf: mind. 0,5 Stelle Ingenieur*in o. vgl.
- Standortprüfungen (Baugrund, Strom- und Gasanschlüsse, Lärmemissionen, Kanalisation)
- Projektierung und Planung neuer Unterkünfte (bindet Hochbau-Ingenieur mit ¼ Stelle über ca. 4 Monate)
- Bau neuer Unterkünfte (bindet Hochbau-Ingenieur mit 50%- Stelle über ca. 8 Monate und Haustechnik-Ingenieur mit ca. 20 %- Stelle über ca. 8 Monate, 1/8 Stelle Elektro-Ing. über ca. 8. Mon. Freianlagenplaner mit ca. 1/8 Stelle über 2 Monate je GU)
- Besonderheit: auch Rückbau/ Umbau ist in einem Planungshorizont von 3 – 5 Jahren personell einzuplanen (bindet Hochbau- Ingenieur 25 % über ca. 3 Monate und Haustechnik- und Elektro-Ing. mit 1/8 über 2 Monate je GU)
Ingenieur*in, Techniker*in, Bauzeichner*in- bei lfd. Bauunterhaltung:
Zusätzlicher Bedarf: mind. 1,0 Stelle Ingenieur*in o. vgl
- Laufende Instandsetzungsmaßnahmen, Einschätzung Handlungsbedarf, Problemanalyse
- Beauftragung und Einweisung extr. Firmen, Rechnungsprüfung
- Bedarfsgerechte Umbauten (z.B. zusätzliche Sanitärcontainer, zusätzliche Stromversorgung, zusätzliche Einrichtung von Krankenzimmern etc.)
- Regelmäßige Prüfung aller technischen Anlagen (Brandschutztüren, Brandmeldeanlagen, Stromanlagen, Heizung, Sanitärabflüsse etc.)
- Bedarfs-Umbauten, u.a. Außenbereich
- Betreiberverantwortung
Sicherheitsdienst und Reinigung:
Zusätzlicher Bedarf: mind. 0,5 Stellen Verwaltung
- Leistungsverzeichnis, Beauftragung und Anpassung der Wachdienstleistungen
- Leistungsverzeichnis, Beauftragung der Reinigungsdienstleistungen von Büros, Küchen, Sanitäranlagen, Flure
- Wöchentliche Beschaffung/ Verteilung von WC-Papier, Flüssigseife, Reinigungsmittel, Abstimmung mit Lieferanten
- Erst- und Ersatzbeschaffungen für Papier- und Seifenspender, Mülleimer etc.
- tagesaktuelle Anpassung der Dienstleistung an die Bedarfe (z.B. aggressiver Bewohner, Aufstockung Wachdienst)
- Überprüfung der korrekten Ausführung der Wachdienstleistungen (Kontrolle Wachbuch etc.)
- Überprüfung der Reinigungsleistung (und Durchsetzung von Abgrenzung, Bewohnerzimmer in Eigenleistung)
- Abstimmung zw. Wachdienst und Sozialarbeiter, Klärung von Vorfällen
- Bedarfsgerechte Beauftragung Schädlingsbekämpfung (Küchen, Wohneinheiten etc.)
- Beauftragung von Sondereinigungen (nach Vermüllung, Selbstmordversuchen, Endreinigungen bei Neubelegung, erhebl. Schädlingsbefall)
- Entrümpelung und Endreinigung bei Aufgabe einer GU
Für den Fachbereich 8 wird die Freigabe von
- 1,5 VZÄ Ingenieur*in, Techniker*in, Bauzeichner*in o.vgl.
- 0,5 VZÄ Verwaltung
Beantragt (befristete Stellen).
- Dezernat V – Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen
Bereich 514 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Der Stellenbewirtschaftungsplan sieht aktuell 4 VZÄ für das Team 514 vor. Derzeit sind 3,99 VZÄ besetzt. Der Fallzahlenschlüssel pro VZÄ beträgt laut Absprache mit dem Landkreis Lüneburg 1:90.
Mit dem aktuellen Personenschlüssel ist eine angemessene Verteilung von insgesamt 360 Fällen möglich (Hinweis: Hinter einem Fall können sich mehrere Personen verbergen, dieser Aufwand wird nicht gesondert berücksichtigt).
Die Quote zur Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen wird mindestens einmal im Quartal angepasst und aufgrund der anhaltenden Flüchtlingszugangssituation immer wieder nach oben korrigiert. Die zuletzt eröffnete Notunterkunft Ilmenaucenter (ehemals Möbel BOSS) bietet Plätze für 300 Personen. Die Zuweisungen aus Sumte erfolgen derzeit alle 14 Tage mit ca. 35 Personen.
Zur Erfüllung der aktuell bis zum 30.09.2024 geltenden Quote müssen mit Stand vom 09.07.2024 noch weitere 188 Personen von der Hansestadt Lüneburg aufgenommen werden. Ab dem 01.10.2024 wird es eine neue Quote geben.
Fallzahlentwicklung der letzten Monate:
Monat | Fallzahlen | Monat | Fallzahlen |
11/2023 | 224 | 03/2024 | 377 |
12/2023 | 261 | 04/2024 | 420 |
01/2024 | 292 | 05/2024 | 412 |
02/2024 | 323 | 06/2024 | 422 |
Die Fallzahlen werden durch die noch zu erfüllende Quote bis 30.09.2024 und der neuen Quote ab dem 01.10.2024 in den kommenden Wochen weiter ansteigen, sodass ab einer Fallzahl von 450 Fällen mindestens 5 VZÄ notwendig sein werden, um eine adäquate Abarbeitung des Fallbestands sicherstellen zu können. Sobald die derzeitige Quote erfüllt wird, wovon prognostisch kurzfristig auszugehen ist, ist mit einem Plus von etwa 200 Fällen zu rechnen, sodass sich der Fallbestand bei über 500 Fällen bewegen wird. Zudem ist momentan ein Projekt zum Thema „Arbeitsgelegenheiten“ im Team 514 verortet, welches zusätzliche Kapazitäten des Teams 514, mindestens temporär, bindet.
Es wird daher für das Team 514 eine zusätzliche, befristete Stelle beantragt.
Bereich 541 Flüchtlingssozialarbeit:
Personalkalkulation 541 - Stand Juni 2024 |
| |
| Aktuelle Unterbringungs-kapazitäten | Perspektivische Unterbringungskapazitäten |
| 1041 | 1087 |
Personal Unterkünfte 1:50 | 20,82 | 21,74 |
Personal Stadtteilarbeit 1:80 | 2,41 | 2,41 |
Auszüge NU/GU | ||
Personal benötigt | 23,23 | 24,15 |
Stellenumfang laut Stellenplan | 22,50 | 22,50 |
Stellenumfang offener Bedarf | 0,73 | 1,65 |
Laut aktueller Quote müssen bis Ende September noch 188 Personen untergebracht werden. Danach wird es eine neue Quote geben, deren Höhe aktuell nicht kalkulierbar ist. Sicher ist, dass auch weiterhin „neue“ Menschen durch uns untergebracht werden müssen.
Laut der Berechnungstabelle liegt der offene Stellenbedarf ab November 2024 bei 1,65 Stellen. Diese Personalberechnung berücksichtigt nur sicher geplante Unterkünfte. Sollten hinsichtlich der neuen Quote zum 01.10.2024 weitere Unterkünfte errichtet werden müssen, wird weiteres Personal entsprechend des Personalschlüssels erforderlich sein.
Zunächst wird für den Bereich 541 die Freigabe von einer zusätzlichen, befristeten Stelle beantragt.
Insgesamt wird beantragt, von den 10 befristeten Stellen „Geflüchtete“ die folgenden 4 Stellen freizugeben:
Fachbereich 8 | 1,5 VZÄ Ingenieur*in, Techniker*in, Bauzeichner*in o.vgl. EG 11 |
| 0,5 VZÄ Verwaltung / Sachbearbeitung, EG 9a |
Bereich 514 | 1,0 VZÄ Verwaltung / Sachbearbeitung, EG 9c |
Bereich 541 | 1,0 VZÄ Sozialarbeiter/in, S 11b |
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
500 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
Personalkosten pro Jahr:
EG 9a Stufe 3, 0,5 VZÄ: 34.695 €
EG 9c Stufe 3, 1,0 VZÄ: 77.898 €
EG 11 Stufe 3; 1,5 VZÄ: 131.304 €
EG S11b Stufe 3, 1,0 VZÄ: 77.247 €
Gesamt: 321.144 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Anlagen:
