Beschlussvorlage - VO/11356/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Fachförderrichtlinie Sanierungsgebiet "Westliches Wasserviertel"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Vivien Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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19.08.2024
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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22.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 20.12.2023 die Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Westliches Wasserviertel" (Modernisierungsrichtlinie) beschlossen. Inzwischen ist die „Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte“ in Kraft getreten. Die hier zum Beschluss vorgelegte Fachförderrichtlinie beruht auf der ursprünglichen Richtlinie und wurde nach Maßgabe der Dienstanweisung überarbeitet.
In der Fachförderrichtlinie Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ wird die Gewährung von Zuwendungen (Förderung durch Zuschüsse nach Städtebauförderungsrecht) für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet geregelt.
Die geförderten Maßnahmen müssen den Zielen der städtebaulichen Aufwertung im Sinne
des Rahmenplanes entsprechen. Die Förderung verfolgt den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Stadtbildpflege und -verbesserung. Es sind die denkmalpflegerischen
Vorgaben zu berücksichtigen.
Die Förderung wird im Rahmen von jeweils abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Verträgen (Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsvertrag) mit der Eigentümerin/dem Eigentümer
durchgeführt. Durch die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sollen insbesondere Anreize für private Folgeinvestitionen geschaffen werden.
Die Richtlinie ersetzt die am 20.12.2023 vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossene Modernisierungsrichtlinie für das „Westliche Wasserviertel“.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | +/- | (+) Die Sanierung privater Gebäude sorgt dafür, dass der bauliche Zustand der Gebäude verbessert wird. Energetische Sanierungen, die Teil des Sanierungsprozesses sein können, bieten ein hohes Potential zur Einsparung von Energie. (-) Durch Baumaßnahmen werden immer Emissionen verursacht. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Beitrag zur Schaffung einer klimagerechten und klimaangepassten Stadt. |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/11001/23 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten: Die privaten Modernisierungsmaßnahmen werden mit einer Pauschalförderung oder auf Grundlage der Gesamtertragsberechnung unterstützt. Höhe und Anzahl der Förderungen ist abhängig von der Investitionsbereitschaft der privaten Eigentümer. Die Förderung wird zu 90% aus Städtebaufördermitteln des Programms „Lebendige Zentren“ bezahlt.
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja x
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 06940
Produkt / Kostenträger: 51100202
Haushaltsjahr: 2024-2029
INV: 01-511-005
e) mögliche Einnahmen: Städtebaufördermittel
Anlagen:
Fachförderrichtlinie Westliches Wasserviertel
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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599,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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