Beschlussvorlage - VO/11171/24-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
5-Jahres-Plan Straßen, hier Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Alexandra Moser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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22.08.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für eine weitere Maßnahme in 2024 aus dem
5-Jahres-Plan für Straßen
- Bleckeder Landstraße zwischen Bunsenstraße und Horst-Nickel-Straße
mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 400.000 € wird nach §117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus dem Investitionsbudget FB 7 aus folgenden Maßnahmen bereitgestellt:
01-541-126 Uelzener Straße (Planungskosten günstiger geworden) 20.000 €
01-541-144 Im Dorf / Fahrbahnrandverbreiterung (Maßnahme schlussgerechnet) 10.000 €
01-541-515 Bleckeder Landstr. (hier: Planabweichung - die vorh. Mittel waren vor-
gesehen als Planungskosten für einen Radweg Teilabschnitt, der jetzt
erst 2028/2029 umgesetzt werden soll) 110.000 €
01-541-517 Radverkehrsstrategie–Hindenburgstr.Südseite (Maßnahme verschoben) 158.000 €
01-545-001 Beleuchtung (Teilmaßnahme in der Hamburger Straße kann
baulich aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht durchgeführt werden,
Gesamtprojekt inkl. Gehwegsanierung für 2026 angemeldet) 37.000 €
335.000 €
Weitere Mittel in Höhe von 65.000 €
werden in Abstimmung mit dem FB 2 aus dem Budget 22000INV aus
01-261-002 Theater Lüneburg GmbH zur Verfügung gestellt werden.
Die Mittelbereitstellung mit einer Gesamtsumme von 400.000 €
soll in voller Höhe zu Gunsten der
INV 01-541-116 Bleckeder Landstraße erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Straßenoberflächen in Lüneburg haben sich im Winter 2023/2024 stark verschlechtert. Die ungewöhnlich langanhaltenden Niederschläge haben das Wasser in den Tragschichten zum Stehen gebracht und der Frost-Tausalz-Wechsel hat den Asphalt in vielen Bereichen gesprengt. Starke Asphaltausbrüche, Risse sowie Versackungen sind die Folge, die die Verkehrssicherheit auf vielen Straßen Lüneburgs gefährden.
Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 29.01.2024 wurde unter Top 4 Mitteilungen der Verwaltung erstmals über die Problematik berichtet. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 13.05.2024 wurde der vom FB 7 kurzfristig erarbeitete 5-Jahres-Plan vorgestellt. Dieser Plan enthält die Straßen, die im Zeitraum von 2024 bis 2028 vorrangig in ihrer Substanz erneuert werden müssen. Im Rahmen der Finanzplanung 2025 bis 2028 ist vorgesehen den 5-Jahres Plan in Gänze abzubilden.
Die Hansestadt Lüneburg ist als Straßenbaulastträger verantwortlich für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung ihrer Straßen. Ihr obliegt die Verkehrssicherungspflicht. In 2024 besteht akuter Handlungsbedarf bei folgenden Straßen, da hier einige Abschnitte als besonders verkehrsgefährdend einzustufen sind.
Betroffen sind u.a.
- Zeppelinstraße (tiefe Löcher und Risse im Bereich von Kreuzungspunkten und punktuelle Schadstellen)
- Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße (Tiefe Risse und Schlaglöcher)
- Bleckeder Landstraße (starke Absackungen im Fahrbahnrandbereich zwischen Bunsenstraße und Horst-Nickel-Straße)
- Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt Handelshof (Asphaltausbrüche über den gesamten Straßenraum)
- Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße (starke Schlaglöcher und zerstörte Fahrbahnoberfläche)
Für die hier genannten Maßnahmen, die prioritär noch in 2024 umzusetzen sind, werden innerhalb des Fachbereichs Tiefbau und Grün in Zusammenarbeit mit der Kämmerei entsprechende Deckungsvorschläge erarbeitet.
Ein Teil der erforderlichen Mittel konnte bereits aus dem eigenen Invest-Budget des Fachbereiches Tiefbau und Grün bereit gestellt werden, um ein erstes Maßnahmenpaket ausschreiben zu können. Die Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Maßnahmen
- Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße
- Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt
- Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße
mit einem Gesamtvolumen von 484.000 € ist im Rat am 30.05.2024 (VO/11171/24-1) erfolgt.
In einem nächsten Schritt soll aus den o.g Maßnahmen die „Bleckeder Landstraße“ zwischen Bunsenstraße und Horst-Nickel-Straße saniert werden. Hier gibt es starke Versackungen im Fahrbahnbereich und Abplatzungen im Fahrbahnrandbereich. Auch im Hinblick auf die Nutzung als Umleitungsstrecke für den Brückenneubau in der Bleckeder Landstraße ist eine Sanierung erforderlich. Die aktualisierte Kostenschätzung beläuft sich auf 400.000 Euro brutto.
Eine Deckung für die erforderliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung kann im Investitionsbudget vom Fachbereich Tiefbau und Grün aus folgenden Maßnahmen erfolgen:
01-541-126 Uelzener Straße (Planungskosten günstiger geworden) 20.000 €
01-541-144 Im Dorf / Fahrbahnrandverbreiterung (Maßnahme schlussgerechnet) 10.000 €
01-541-515 Bleckeder Landstr. (hier: Planabweichung - die vorh. Mittel waren vor-
gesehen als Planungskosten für einen Radweg Teilabschnitt, der jetzt
erst 2028/2029 umgesetzt werden soll) 110.000 €
01-541-517 Radverkehrsstrategie–Hindenburgstr.Südseite (Maßnahme verschoben) 158.000 €
01-545-001 Beleuchtung (Teilmaßnahme in der Hamburger Straße kann
baulich aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht durchgeführt werden,
Gesamtprojekt inkl. Gehwegsanierung für 2026 angemeldet) 37.000 €
335.000 €
Weitere Mittel können in Abstimmung mit dem FB 2 aus dem Budget 22000INV
01-261-002 Theater Lüneburg GmbH in Höhe von 65.000 €
zur Verfügung gestellt werden.
Gesamtsumme 400.000 €
Ein Deckungsvorschlag für die dann noch ausstehende Maßnahme
- Zeppelinstraße
mit einem Gesamtvolumen von geschätzten 600.000 € wird zurzeit noch erarbeitet und in einem der nächsten Ausschusssitzungen zur Beratung vorgestellt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Bauliche Maßnahmen haben immer negative Auswirkungen auf die Umwelt. Mit dieser Maßnahme verbessert die Stadt jedoch die Infrastruktur. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Die Maßnahmen werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt und dienen auch dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + | Aufbau und Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur, |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): Bei Durchführung von Baumaßnahmen
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 2.230 €
b) für die Umsetzung der Maßnahme: 400.000 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, nach Beschlussfassung apl. Mittelbereitstellung
Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120
Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107
Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: Keine
Anlagen:
Keine
