Beschlussvorlage - VO/11360/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Förderrichtlinien für die Verfügungsfonds in den Sanierungsgebieten Kaltenmoor und Am Weißen Turm werden beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eingeführt wurde der Verfügungsfonds ursprünglich im Jahr 1999 in Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Soziale Stadt“. Förderrechtlich ergeben sich die Rahmenbedingungen aus der Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung, die jährlich beschlossen wird. Darauf aufbauend entwickeln die Länder eine Förderrichtlinie für den Einsatz von Städtebauförderung. Die Programmkommunen können im Zuge ihrer kommunalen Selbstverwaltung für den Einsatz von Verfügungsfonds die Rahmenbedingungen formulieren.

Aufgrund des neu etablierten Fördermittelmanagements der Hansestadt Lüneburg ist fortan eine Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzierungsmitteln aus dem Verfügungsfonds in Kaltenmoor und Am Weißen Turm erforderlich. Die hier vorgelegten Fachförderrichtlinien entsprechen den Vorgaben der „Dienstanweisung r die Gewährung von Zuwendungen an Dritte der Hansestadt Lüneburg vom 20.03.2024.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Es kommt zu einer nachhaltigen Aufwertung der sozialen Strukturen im Sanierungsgebiet.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Es finden diverse sportliche Aktivitäten z.B. für Senioren im Rahmen der Verfügungsfonds statt.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Im Rahmen der Verfügungsfonds werden auch Bildungsprogramme angeboten.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:-

c)  an Folgekosten: jährlich wird für den Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet „Kaltenmoor“ ein Budget in Höhe von 30.000 € und für das Sanierungsgebiet „Am Weißen Turm“ in Höhe von 10.000 € aus Städtebaufördermitteln (90% Förderung) zur Verfügung gestellt. Die Verfügungsfonds sind Bestandteil des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt.                

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 06910 und 06985 

 Produkt / Kostenträger: 51100202

 Haushaltsjahr: 2024 bis 2027 

 

e)  mögliche Einnahmen: Städtebaufördermittel

 

 

 

Anlagen:

-         Richtlinie Verfügungsfonds Kaltenmoor

-         Richtlinie Verfügungsfonds Am Weißen Turm

 

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Anlagen

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