Beschlussvorlage - VO/11356/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Fachförderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg für das Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 20.12.2023 die rderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Westliches Wasserviertel" (Modernisierungsrichtlinie) beschlossen. Inzwischen ist die „Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte“ in Kraft getreten. Die hier zum Beschluss vorgelegte Fachförderrichtlinie beruht auf der ursprünglichen Richtlinie und wurde nach Maßgabe der Dienstanweisung überarbeitet.

In der Fachförderrichtlinie Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ wird die Gewährung von Zuwendungen (Förderung durch Zuschüsse nach Städtebauförderungsrecht) für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet geregelt.

Die geförderten Maßnahmen müssen den Zielen der städtebaulichen Aufwertung im Sinne

des Rahmenplanes entsprechen. Die Förderung verfolgt den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Stadtbildpflege und -verbesserung. Es sind die denkmalpflegerischen

Vorgaben zu berücksichtigen.

Die Förderung wird im Rahmen von jeweils abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Verträgen (Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsvertrag) mit der Eigentümerin/dem Eigentümer

durchgeführt. Durch die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sollen insbesondere Anreize für private Folgeinvestitionen geschaffen werden.

Die Richtlinie ersetzt die am 20.12.2023 vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossene Modernisierungsrichtlinie für das „Westliche Wasserviertel“.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

(+) Die Sanierung privater Gebäude sorgt dafür, dass der

bauliche Zustand der Gebäude verbessert wird.

Energetische Sanierungen, die Teil des Sanierungsprozesses sein können, bieten ein hohes Potential zur Einsparung von Energie.

(-) Durch Baumaßnahmen werden immer Emissionen verursacht.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beitrag zur Schaffung einer klimagerechten und klimaangepassten Stadt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/11001/23 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Die privaten Modernisierungsmaßnahmen werden mit einer Pauschalförderung oder auf Grundlage der Gesamtertragsberechnung unterstützt. Höhe und Anzahl der Förderungen ist abhängig von der Investitionsbereitschaft der privaten Eigentümer. Die Förderung wird zu 90% aus Sdtebaufördermitteln des Programms Lebendige Zentren bezahlt.             

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 06940 

 Produkt / Kostenträger: 51100202

 Haushaltsjahr: 2024-2029

 INV: 01-511-005 

 

e)  mögliche Einnahmen: Sdtebaufördermittel

 

 

 

Anlagen:

Fachförderrichtlinie Westliches Wasserviertel

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Anlagen

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