Beschlussvorlage - VO/11312/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2022/2023, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 262.875,18  als Verlustvortrag in das laufende Geschäftsjahr 2023/2024 zu übernehmen, sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022/2023 zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Aufsichtsratssitzung am 13.05.2024 der Theater Lüneburg GmbH ist der Jahresabschluss 2022/2023 behandelt worden. Die städtischen Beteiligungsvertreter sind für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit einer Weisung zu versehen.

 

r das Geschäftsjahr 2022/2023 sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3) beigefügt. Danach schließt der Jahresabschluss 2022/2023 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme:

5.262.125,08

Jahresfehlbetrag:

262.875,18

Gewinnrücklage:

475.735,86

Verlustvortrag:

579.226,74

 

Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss 2022/2023 festzustellen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 262.875,18  als Verlustvortrag in das laufende Geschäftsjahr 2023/2024 zu übernehmen. Die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022/2023 ebenfalls empfohlen.


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HSBM Göttingen GmbH, ttingen, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2022/2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der testierte Prüfbericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112 eingesehen werden.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Bilanz

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Lagebericht

 

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Anlagen

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