Beschlussvorlage - VO/11311/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Lüneburg Marketing GmbH - Wirtschaftsprüferbestellung 2024 Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
12.06.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2024 der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) ist ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen.
Der Aufsichtsrat der LMG hat am 06.06.2024 über die Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgestimmt. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft amp Ackermann, Meyer & Partner mbH aus Lüneburg empfohlen.
Gemäß Nr. 5.6 Teil B des Public Corporate Governace Kodex der Hansestadt Lüneburg ist ein turnusmäßiger Wechsel des Wirtschaftsprüfers alle 5 Jahre vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung oHG aus Lüneburg hat in den Geschäftsjahren 2019 - 2023 die LMG geprüft. Somit ist ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers erforderlich. Nach der Einholung von Angeboten und der Auswertung dieser, ist die Wahl auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft amp Ackermann, Meyer & Partner mbH aus Lüneburg gefallen.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der LMG wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der LMG mit Weisungen zu versehen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
