Antrag - VO/11247/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Ganztagsschule aussetzen" (Antrag der AfD-Fraktion vom 14.04.2024, eingegangen 14.04.2024 um 18:34 Uhr)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Mayte Talic
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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30.05.2024
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20.06.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Von den 11 Lüneburger Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind folgende fünf Schulen bisher noch keine Ganztagsgrundschulen:
- Grunschule Lüne
- Grundschule Heiliger Geist
- Grundschule Kreideberg
- Grundschule Hermann-Löns
- Grundschule Am Sandberg
Die Grundschulen Lüne und Heiliger Geist beabsichtigen einen Antrag auf Ganztagsschule beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen, sobald die räumlichen Voraussetzungen für einen Ganztagsbetrieb vorliegen. Erste wichtige Etappen dafür sind an beiden Schulen erreicht, in dem inzwischen eine Mensa vorhanden ist. An beiden Schulen muss jedoch noch weiter saniert und in dem Zuge weitere Räume für den Gangtagsbetrieb hergerichtet werden. Die weitere zeitliche Planung dazu befindet sich gerade in der Abstimmung im Fachbereich Gebäudewirtschaft. Mit Beginn des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 werden die Arbeiten voraussichtlich noch nicht abgeschlossen sein, so dass dann dort auch noch kein Ganztagsschulbetrieb stattfinden kann. Solange diese beiden Schulen noch keine Ganztagsschulen sind, wird die nachschulische Betreuung über die an diesen Schulen jeweils tätigen freien Trägern weiterlaufen.
Für die Aufnahme des Ganztagsschulbetriebes zu gegebener Zeit gibt es zumindest an der GS Lüne schon Überlegungen, wie der Freie Träger als Kooperationsparner in den Ganztag mit einbezogen werden kann. Diesbezüglich wird auf weitere Informationen seitens des Kultusministeriums gewartet, wie solche Vertragskonstellationen (Stichwort: „trilaterale Verträge“) gestaltet werden können.
Mit der Grundschule Kreideberg und der Grundschule Am Sandberg sind bereits erste Gespräche zur Umsetzung des Rechsanpruches auf Ganztagsbetreuung geführt worden. Zu dem Zeitpunkt ging die Verwaltung allerdings noch davon aus, dass in Niedersachsen der Rechtsanspruch zwingend über die Ganztagsschule zu gewährleisten ist. Inzwischen wurde bekannt gegeben, dass das Kultusministerium keine Grundschule zwingen wird, Ganztagsschule zu werden. Die Entscheidungshoheit hierüber obliegt allein dem Schulträger. Bisher hat der Schulträger eine solche Entscheidung nicht über den Kopf der jeweiligen Schulen getroffen.
Die Grundschule Am Sandberg macht sich inzwischen bereits konzeptionelle Gedanken zur Ganztagsschule und hat erste Raumbedarfe formuliert. Hier bleibt die schwierige Frage zu klären, ob bauliche Bedarfe am Schulstandort überhaupt realisierbar sind und ob die Entwicklung der Schülerprognossen einen Ausbau zur Ganztagsschule rechtfertigt. Ob und wann die Grundschule Am Sandberg und die Grundschule Kreideberg Ganztagsschulen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen. Auch an diesen beiden Standorten werden die nachschulischen Betreuungen mit Freien Trägern fortgeführt bis es ggf. eine andere Entscheidung gibt.
Mit der Grundschule Hermann-Löns sind noch keine Gespräche geführt worden, da es an der Schule einen Hort gibt. Damit ist der Schulstandort in Bezug auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erst einmal gut aufgestellt und somit nicht prioritär zu behandeln.
Aufgrund der oben ausgeführten Sachstandsinformationen bedarf es aus Sicht der Verwalung keines Beschlusses, die Verwaltung aufzufordern, keine Lüneburger Grundschhulen mehr zu Ganztagsschulen umzuwandeln, solange es keine anderweitigen Vorgaben durch das Land gibt und bestehende Beschlüsse, die noch nicht umgesetzt wurden, zu revidieren.
Bei den Schulen, die sich bereits auf den Weg zur Ganztagsschule gemacht haben und schon wesentliche bauliche Voraussetzungen geschaffen wurden, wäre es zudem nicht zu vertreten, diesen Schulen die Möglichkeit zu nehmen, Ganztagsschule zu werden.
Für weitere Grundsatzentscheidungen sollte dieses Jahr hinsichtlich weiterer Informationen aus dem Kultusministerium und der weiteren Entwicklungen noch abgewartet werden. Zum einen kann nicht eingeschätzt weden, ob die bestehenden nachschulischen Betreuungsformen den durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunehmenden Bedarf noch werden abdecken können, zum anderen blieben die Kosten für die nachschulische Betreuung im Rahmen des Rechtsanspruches allein bei Hansestadt Lüenburg hängen. Angesichts der Haushaltslage der Hansestadt Lüneburg wäre eine solche Entscheidung ernsthaft abzuwägen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
sh. Antrag der AfD-Fraktion vom 14.04.2024 „Ganztagsschule aussetzen“
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Von den 11 Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind folgende 5 Schulen noch keine Ganztagsschule:
- Grundschule Lüne
- Grundschule Heiliger Geist
- Grundschule Kreideberg
- Grundschule Am Sandberg
- Grundschule Hermann Löns
Die Grundschulen Lüne und Heiliger Geist beabsichtigen, Ganztagsschule zu werden. Es wurde daher bereits damit begonnen, die baulichen Voraussetzungen für einen Ganztagsschulbetrieb zu schaffen. Ein wesentlicher Bestandteil einer Ganztagsschule ist eine Mensa. Diese wurde an beiden Schulen bereits geschaffen. Weitere Bauabschnitte folgen. Solange die beiden Schulen formell noch keine Ganztagsschulen sind, wird die nachschulische Betreuung weiterhin durch die dort an diesen Schulen tätigen Freien Träger fortgeführt. Auch mit Aufnahme des Gantagsschulbetriebes werden sich die Freien Träger voraussichtlich in den Ganztag einbringen. Hierzu können trilaterale Verträge geschlossen werden.
Mit den Grundschulen Am Sandberg und Kreideberg wurden bereits erste Gespräche zu der Frage aufgenommen, ob sie Ganztagsschulen werden wollen. Die Grundschule Am Sandberg befasst sich bereits mit diesem Gedanken und ist dabei, ein pädogisches und räumliches Konzept zu entwicklen. Ob sich die räumlichen Bedarfe am Standort abbilden lassen, wird noch zu prüfen sein. Sowohl an der Grundschule Am Sandberg als auch an der Grundschule Kreideberg wird die nachschulische Betreuung durch Freie Träger sichergestellt. Für beide Grundschulen ist noch nicht absehbar, ob und wann sie Ganztagsschule werden. Die nachschulische Betreuung wird deshalb bis auf Weiteres durch die Freien Träger sichergestellt. Auch hier gilt, dass mit Aufnahme eines eventuellen Ganztagsbetriebes die Freien Trägern aller Voraussicht nach in den Ganztag integriert werden. Hier wird sich allerdings die Frage stellen, in welchem Umfang die Hansestadt Lüneburg zukünftig den Ganztag finanziell unterstützen wird. Die Kosten für die nachschulische Betreuung, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt sind, sind aber auch jetzt schon durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.
Mit der Grundschule Hermann-Löns wurden bisher noch keine Gespräch zur Ganztagsschule geführt. Hintergrund ist hier, dass es am Schulstandort einen Hort gibt, über den die Betreuung auf jeden Fall sichergestellt werden kann. Diese Schule wurde daher im Blick auf die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung nicht prioritär betrachtet. .
Zusammenfassend stellt die Verwaltung fest, dass an allen 5 Grundschulen, die noch keine Ganztagsschulen sind, die nachschulische Betreuung weiterhin sichergestellt werden kann. Es wäre nicht zu vertreten, den Grundschulen Lüne und Heiligen Geist, die sich schon auf den Weg zur Ganztagsschule gemacht haben und hierfür auch schon bauliche Voraussetzungen geschaffen wurden, diesen Weg nicht weiterzugehen. Der Antrag der AfD-Fraktion ist aufgrund der o.g. Ausfürhungen entbehrlich und die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63.00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Antrag der AfD-Fraktion vom 14.04.2024
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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185,8 kB
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