Beschlussvorlage - VO/11315/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportfördertopf 2024- Zuschüsse an Sportvereine
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Sport
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Vorberatung
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04.06.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg sieht im Jahr 2024 Maßnahmen im Bereich der Sportförderung zur Unterstützung der städtischen Sport- und Schützenvereinen und zur Erhaltung und Aufwertung der notwendigen Sportinfrastruktur vor.
Unter anderem steht innerhalb der freiwilligen Leistungen auch der „Sportfördertopf“ mit 50.000 € zur Verfügung.
Zwei Vereine erhalten bereits Zuschüsse aus diesem Topf,über ein Antrag wird im Verwaltungsausschuss am 28.05.2024 entschieden.
Der VfL Lüneburg beantragt mit Schreiben vom 25.01.2024 zur Umwandlung eines Tennisplatzes in einen Hartplatz von der Hansestadt Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von 10.000 €. Die beantragte Maßnahme entspricht dem Zweck des Sportfördertopfes und ist nicht mit der Zuschussvereinbarung hinsichtlich der Vermeidung der Insolvenz in Verbindung zu bringen.
Nach Bewilligung aller Anträge verbleiben im Sportfördertopf noch 18.000 €
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum sparsamen und damit klimaverträglichen Verbrauch von Wasser werden unterstützt |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + | Energie-Einsparung durch energetische Sanierung |
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Die Attraktivität der Sportvereine wird gefördert. |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 61
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021
Produkt / Kostenträger: 421001/42100102
Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- Antrag des VfL lüneburg
- Liste Sportfördertopf
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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76,4 kB
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