Mitteilungsvorlage - VO/11293/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungen des Bürger:innenrates zum Nutzungskonzept Glockenhaus
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Dr. Eva Kern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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30.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die Empfehlungen des Bürger:innenrates „Nutzungskonzept Glockenhaus“ im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften sowie im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung weiter zu beraten. Dafür wird geprüft, ob es eine gemeinsame Sitzung der beiden Ausschüsse zu diesem Thema geben könnte.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit Anfang 2023 tagt eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema Bürger:innenräte in Lüneburg. Anlass war der Antrag „Beteiligung ist der Schlüssel - Bürger:innenräte in Lüneburg ab 2022“ der SPD-Fraktion vom 06.12.2021 (VO/09822/21), der vom Rat in den Ausschuss Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt verwiesen wurde (VO/09822/21-1). Es wurde entschieden, eine interfraktionelle AG zu dem Thema zu bilden, die vorgeschlagen hat, zunächst einen Testlauf für Bürger:innenräte durchzuführen.
Der Rat der Hansestadt in seiner Sitzung am 08.11.2023 beschlossen, einen Testlauf für einen Bürger:innenrat in Lüneburg durchzuführen, in dem das Thema „Nutzungskonzept Glockenhaus“ bearbeitet wird (O/09822/21-1-1).
Zur Besetzung des Bürger:innenrates wurden 600 Lüneburger:innen angeschrieben. Es gab 80 positive Rückmeldungen auf die Einladungen zur Teilnahme am Bürger:innenrat. In einer zweiten Losung wurden daraus, entsprechend der in der interfraktionellen AG festgelegten und im Rat vorgestellten Kriterien, 30 Teilnehmende für den Bürger:innenrat ermittelt. Die Auswertung des Testlaufs und ggf. Überarbeitung des Konzeptes zur Durchführung von Bürger:innenräten in Lüneburg erfolgt in der interfraktionellen AG. Sie wird dazu im Herbst einen Beschlussvorschlag vorlegen.
Diese Vorlage bezieht sich auf die inhaltlichen Ergebnisse des Bürger:innenrates „Nutzungskonzept Glockenhaus“.
Dieser hat sich am Samstag, 17.02.24, Sonntag, 03.03.24 und Samstag, 23.03.24 getroffen. Er hat sechs Empfehlungen erarbeitet, die hiermit dem Rat der Hansestadt übergeben werden.
Empfehlungen für das Glockenhaus
Der Bürger:innenrat empfiehlt:
- …die Erstellung eines vollumfänglichen Sanierungskonzepts für das gesamte Glockenhaus.
- …die Ausweitung der bestehenden Öffentlichkeitsarbeit für das Glockenhaus.
- …die Einrichtung einer projektbezogenen „Koordinationsstelle Glockenhaus“ mit Kompetenzen und Befugnissen zur Umsetzung der Empfehlungen des Bürger:innenrates.
- …das Glockenhaus wieder zu eröffnen, um es für eine kurzfristige Nutzung zugänglich zu machen.
- …das Glockenhaus für Vereine zu öffnen (nicht exklusiv)
- ...zeitnah der Öffentlichkeit für kulturelle Angebote zur Verfügung zu stellen.
Eine ausführliche Beschreibung der Empfehlungen wird in einem „Bürgergutachten“ zusammengefasst und dem Rat der Hansestadt Lüneburg durch Teilnehmende aus dem Bürger:innenrat vorgestellt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Einbindung der Bürger:innen bei der zukünftigen Gestaltung Lüneburgs, um deren Bedürfnisse berücksichtigen zu können. |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 17 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
