Antrag - VO/11197/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Siehe Antrag „Überarbeitung des Gruppenkonzeptes der Kita-Hagen“ der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD vom 29.02.24

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus dem Strategiepapier „Eckpunkte für den Aus- und Umbau der Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Lüneburg bis 2030“, das in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.05.24 ausführlich vorgestellt wird, geht hervor, das vor dem Hintergrund der prognostizierten leicht abnehmenden Kinderzahlen das Platzangebot für Gruppen, in denen ausschließlich Über-Dreijährige betreut werden, unter Berücksichtigung der bereits im Bau befindlichen zukünftigen Plätze, die Nachfrage voraussichtlich übersteigen wird und daher empfohlen wird, den Überhang an Elementargruppen umzuwandeln in

 

- Krippengruppen und / oder

- altersübergreifende Gruppen und / oder

- integrative Gruppen und/ oder

- altersübergreifende integrative Gruppen

 

Die Kita Neu-Hagen ist eine Einrichtung, die im Platzangebot bis 2030 bereits berücksichtigt ist. Die Kita befindet sich noch nicht im Bau, ist aber bereits fertig geplant. Sie ist konzipiert, als sechsgruppige Einrichtung bestehend aus 3 Krippen- und 3 Elementargruppen, wobei eine Gruppe als Integrationsgruppe geführt werden soll. Die Krippengruppen sind im Erdgeschoss geplant und die Elementargruppen im 1. OG. Die Kita Neu-Hagen wird durch die Lüwobau hergestellt und an die Hansestadt Lüneburg vermietet werden. Die Planungen für die o.g. Konzeption sind bereits abgeschlossen und die Lüwobau hat für die Baumaßnahme bereits am 23.04.23 eine Baugenehmigung erhalten.

 

Vor dem Hintergrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD wurde Kontakt zur Lüwobau aufgenommen, um gemeinsam zu überlegen, wie eine zusätzliche Krippengruppe umgesetzt werden könnte, ohne die Kita komplett neu planen zu müssen. Eine Neuplanung der Kita würde erhebliche zusätzliche Kosten nach sich die ziehen und die Fertigstellung der Kita deutlich verzögern. Eine solche Lösung wäre nicht vertretbar.

 

Die Verwaltung hat zusammen mit der Lüwobau nun eine Lösung entwickelt, die keine Neuplanung vorsieht, mit überschaubarem zusätzlichen Aufwand (Kosten voraussichtlich um 10.000 €) und 10 zusätzliche Krippenplätze schaffen würde. Hierfür würde ein Elementarraum im 1. OG mit einer Trockenbauwand geteilt werden, um einen separaten Schlafraum, herstellen zu können, der für eine Krippengruppe erforderlich ist. Daneben müssten im Sanitärbereich eine Umplanung auf Krippenkinder erfolgen. r den Bauantrag und das Brandschutzkonzept müsste die Lüwobau dann einen entsprechenden Nachtrag einreichen, da das Flüchten der Krippenkinder aus dem Obergeschoss ein sensibles Thema ist. Die Umsetzung dieser Idee hängt somit final von einer entsprechenden Genehmigung des Nachtrags ab. Bei Realisierbarkeit dieser Idee würden dann in der Kita 4 (statt vorher 3) Krippengruppen und 2 (statt vorher 3) Elementargruppen zur Verfügung stehen.

 

Konzeptionell kann auch eine Krippengruppe im Erdgeschoss als integrative Gruppe betrieben werden. Dies bedeutet dann jedoch, dass statt 15 Krippenplätzen nur 12 angeboten werden können.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 47,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 Nein Mehrkosten werden in den Mietvertrag durch die Lüwobau eingepreist und ssten vom FB 8 in die HH-Planung ab 2026 aufgenommen werden

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

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Anlagen

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