Antrag - VO/11227/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die ZwEntS wird angepasst und um weitere fünf Jahre verlängert. Die angepasste ZwEntS wird spätestens in der Ratssitzung am 20.06.2024 beraten und beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion und die Gruppe Die Parte/Die Linke haben gemeinsam den beigefügten Antrag „Zweckentfremdungssatzung verlängern“ gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Zweckentfremdungssatzung (ZwEntS) tritt mit Ablauf des 24.07.2024 außer Kraft. Eine Verlängerung müsste spätestens in der Ratssitzung am 20.06.2024 beschlossen werden. Die Verwaltung ist derzeit dabei, die zur Zweckentfremdung gestellten Anfragen und Anträge der letzten fünf Jahre zusammenzustellen und Änderungen für die ZwEntS auszuarbeiten. In der Verwaltungspraxis hat sich herausgestellt, dass Anpassungsbedarf besteht, um die Vorschriften der Satzung besser umsetzen zu können.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Sicherstellung eines Zugangs zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und entsprechender Grundversorgung

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 69,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag „Zweckentfremdungssatzung verlängern“

 

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Anlagen

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