Anfrage - VO/11255/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage "Sachstand HanseCard" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2024, eingegangen am 18.04.2024)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Kenntnisnahme
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14.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die beigefügte Anfrage „Sachstand HanseCard“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist eingegangen.
Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zum Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt folgende Anfrage:
1) Bitte listen Sie alle Ermäßigungen auf, die mit der HanseCard in Anspruch genommen werden können. Haben die beteiligte oder weitere Einrichtungen in städtischer Trägerschaft auch eigene Rabatte oder weitere Systematiken für Sozialleistungsbezieher:innen (zum Beispiel Sozialtickets)?
Angebote:
- Sport-/Freibad Hansestadt Lüneburg
- Theater Lüneburg
- Deutsches Salzmuseum
- Ostpreußisches Landesmuseum
- Volkshochschule
- Ratsbücherei
- Evangelische Familienbildungsstätte
- Kunstschule Ikarus
- Trägerverein Wasserturm
- Eisstation Adendorf
- Freibad Adendorf
Seitens der Hansestadt Lüneburg gibt es noch den Seniorenpass für Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr, die wohnhaft in Lüneburg sind und Grund-sicherungsleistungen (SGB XII) oder Wohngeld bekommen.
Hinsichtlich weitere Rabatte von teilnehmenden Einrichtungen kann die Verwaltung keine Aussagen treffen.
2) Wie viele Menschen haben eine HanseCard erhalten, unterteilt in Leistungsempfänger:innen und Ehrenamtliche in den Jahren seit 2020?
Berechtigte:
- Kinder unter 18 Jahren aus Familien, die im Leistungsbezug nach den SGB II, SGB XII, WoGG und AsylbLG stehen
- Kinder unter 18 Jahren, die ein Ehrenamt ausüben
Jahr | Leistungs- empfänger*innen | Ehrenamtliche |
2020 | 3652 | 257 |
2021 | 3634 | 192 |
2022 | 3630 | 168 |
2023 | 3514 | 243 |
2024 | 3840 | 345 |
3) Bitte erläutern Sie, wie die HanseCard finanziert wird und welche Kosten pro Peron anfallen. Werden die Einrichtungen entschädigt für Rabatte? In welcher Höhe beteiligen sich weitere Gemeinden an dem System?
Bei den Ausgaben der HanseCard handelt es sich um freiwillige Leitungen, die aus dem städtischen Haushalt bestritten werden. Der Haushaltsansatz betrug bis 2022 50.000€. Nachdem dieser wiederholt nicht ausgeschöpft wurde, wurde dieser Ansatz auf 10.000 € reduziert.
Teilnehmende Gemeinden sind
- Gemeinde Adendorf
- Samtgemeinde Gellersen .
- Samtgemeinde Ostheide
Weitere Zahlen werden zurzeit ermittelt und nachgereicht.
4) Wie viel Personal ist aktuell bei der Hansestadt mit der Bearbeitung der HanseCard beschäftigt?
Das Thema HanseCard soll, unter anderem, im Rahmen der Umorganisation des Dezernats V, im Fachbereich 5a abgebildet werden. Soweit genaures feststeht, wird im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt berichtet.
5) Im Protokoll vom 12.03.2020 heißt es, dass die Erweiterung auf ehrenamtliche Erwachsene im Rahmen des Enstschuldungsvertrages nict möglich ist. Wir bitten Sie, nach möglichen weiteren Nutzer:innen Gruppen wie folgt aufzuschlüsseln:
a) Wie hoch wären die Kosten für eine Erweiterung auf alle Sozialleistungsbeziehenden, wenn diese eine HanseCard automatisch erhalten, sobald sie in den Bezug wechseln?
b) Wie hoch schätzen Sie die Kosten für einen Erweiterung auf alle Ehrenamtliche unabhängig vom, wenn diese eine HanseCard weiterhin wie bisher beantragen müssen?
Eine valide Schätzung kann seitens der Verwaltung nicht vorgenommen. Für eine Kostenermittlung sind im ersten Schritt die Rahmenbedingungen festzulegen.
6) Hat die Verwaltung nach 2020 eine weitere Evaluation zur HanseCard durchgeführt? Wenn ja, welche Bilanz zieht die Verwaltung und welche Anpassungsbedarfe werden gesehen?
Eine Evaluation nach 2020 gab es nicht. Eine aktuelle Bilanzierung wurde nicht durchgeführt, steht aber an..
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anfrage „Sachstand HanseCard“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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301,3 kB
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