Beschlussvorlage - VO/11253/24
Grunddaten
- Betreff:
-
98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Kalksandsteinwerk" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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13.05.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Kalksandsteinwerk“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung auf den Flächen des ehemaligen Kalksandsteinwerkes, in dem Bereich der größtenteils versiegelten Flächen des Betriebsgeländes südlich der Straße „Langenstücken“ und nördlich der Bundesstraße B209, zu schaffen. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist dort eine Fläche für Abgrabungen oder Gewinnung von Bodenschätzen mit Flächen für die Landwirtschaft (westlich) und Flächen für Wald (östlich) dargestellt.
Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung von dringend benötigten Wohnbauflächen. Um diese Nutzungen zu ermöglichen, ist die Einleitung eines Verfahrens zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die konkrete bauliche Entwicklung wird in einem Bebauungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 167 „Kalksandsteinwerk“ (VO/11254/24) wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Der Änderungsbereich umfasst die derzeitig versiegelten Flächen des ehemaligen Betriebsgeländes. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 8,9 ha.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | - | Jede Bebauung bringt Versiegelung mit sich, bei Bauvorhaben fallen grundsätzlich Emissionen durch den Transport von Baustoffen etc. an. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + + | - Schaffung dringend benötigten Wohnraumes - Gewerbesteuereinnahmen |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | + | Schaffung von Arbeitsplätzen |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 146,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss 98. Änderung F-Plan
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,5 kB
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