Beschlussvorlage - VO/11140/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung kultureller Projekte im Jahr 2024 Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annette Beer-Kullin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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04.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen für kulturelle Projekte im Jahr 2024 folgende Zuschüsse bewilligt:
PF2024-001 – Kantorei St. Michaelis – Konzert 25.08.2024 2.000 €
PF2024-002 – Gabriele Parnow-Kloth – Puppentheater 500 €
PF2024-003 – Ben Boles – Feierabendkultur 2024 2.000 €
PF2024-004 – Städtische Kantorei – Konzert 09.06.2024 2.000 €
PF2024-005 – Probi 2020 – Wir sind Lüneburg 412 €
PF2024-006 – BachChor – „Facettenreich“ 16.06.2024 1.000 €
PF2024-007 – Freunde der Lbg. BW – Solisten Fürstensaal 1.450 €
PF2024-008 – Freunde der Lbg. BW – Maikonzert 2.000 €
PF2024-009 – Freunde der Lbg. BW – 34. Bachwoche 2.000 €
PF2024-010 – Freunde der Lbg. BW – Adventskonzert 2.000 €
PF2024-011 – Theater zur weiten Welt – Flächenbrand 2.000 €
PF2024-012 – Lbg. Kammerorchester – „Sinf. Freuden“ 1.500 €
PF2024-013 – Lbg. Kammerorchester – Kl. Gr. Schöpfung 1.000 €
PF2024-015 – BBK – Jahresprojekt 4 Ausstellungen 2.000 €
PF2024-016 – Schauspielkollektiv – „Die Wanze“ 2.000 €
Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften am 05.03.2024 wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die in der Ursprungsvorlage (VO/11140/24) angefügten Projektmitteanträge PF2024-001 bis PF2024-016 nach der Haushaltsgenehmigung entsprechend der beantragten Summen auszuzahlen.
Zudem wurde die Empfehlung abgegeben, die freien nicht verwendeten Projektmittel in Höhe von 11.138 € für die institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Nach der Sitzung des Ausschusses für und Kultur und Partnerschaften hat sich hinsichtlich der vorliegenden Projektmittelanträge der Sachverhalt geändert. Diese Änderungen sollen im nächsten Ausschuss für Kultur und Partnerschaften am 16.04.2024 vorgestellt und diskutiert werden.
Um den Antragstellenden für ihre geplanten kulturellen Projekte dennoch zum jetzigen Zeitpunkt ein positives Signal und damit eine gewisse Planungssicherheit zu geben, wird der Beschlussvorschlag, um den Punkt der Verschiebung der freien und nicht verwendeten Projektmittel in den Topf der institutionellen Förderung kultureller Einrichten, reduziert. Es werden lediglich die Anträge auf Projektmittel zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Förderung der kulturellen Bildung |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 61€
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
X Ja, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020
Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203
Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
