Mitteilungsvorlage - VO/11217/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Klimafonds
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Pia Wiebe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
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Kenntnisnahme
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09.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ziel des Klimafonds ist es, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Hansestadt Lüneburg zu unterstützen und hierfür finanzielle Mittel zu bündeln und bereitzustellen.
Über den im Oktober 2020 aufgelegten Klimafonds werden zum einen Maßnahmen aus dem Programm „Klima und Grün Lüneburg“ (KLUG) finanziert, zum anderen werden Zuschüsse auf Grundlage der Förderrichtlinien für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum, zur Nutzung regenerativer Energien, zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Regenwassernutzung gewährt. Darüber hinaus ist die vom Landkreis und der Hansestadt Lüneburg gemeinschaftlich geförderte Energieberatung für private Haus- und Wohnungseigentümer:innen „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ Bestandteil des Klimafonds.
In 2023 sind Haushaltsansätze i.H.v. insgesamt 530.000 € in den Klimafonds eingeflossen. Die Ansätze im Klimafonds sind über einen Haushaltsvermerk als gegenseitig deckungsfähig erklärt worden. Die Förderprogramme können somit bedarfs- und nachfragegerecht genutzt werden.
1. Klima und Grün Lüneburg – „KLUG“ | 200.000 € |
2. Energetische Sanierung von Wohngebäuden | 100.000 € |
3. Nutzung regenerativer Energien | 125.000 € |
4. Dach- und Fassadenbegrünung | 50.000 € |
5. Regenwassernutzung | 25.000 € |
6. Anschubberatung Klimaschutz daheim | 30.000 € |
Gesamt | 530.000 € |
Das Programm KLUG liegt in der Zuständigkeit des Fachbereiches 7 und wird in den Ausschusssitzungen unter Federführung des Dezernates VI behandelt.
Zu 2. bis 5. Förderprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Mittel in den Förderprogrammen energetische Sanierung von privatem Wohneigentum, regenerative Energien, Dach- und Fassadenbegrünung und Regenwassernutzung wurden in 2023 wie folgt verwendet:
| Energetische Sanierung | Regenerative Energien | Dach- und Fassaden begrünung | Regenwassernutzung |
Anzahl der Anträge | 89 | 198 | 13 | 13 |
Bewilligte Anträge | 72 | 124 | 12 | 11 |
Bewilligte Fördermittel | 155.035,49 € | 172.929,00€ | 18.315,94 € | 5.800,00 € |
Zu 6. Anschubberatung Klimaschutz daheim
Voraussetzung für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen oder Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien durch die Hansestadt ist eine qualifizierte, anbieterneutrale Energieberatung. Hierfür können private Haus- und Wohnungseigentümer:innen unter anderem die „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ nutzen und zwischen einer Beratung zur energetischen Sanierung und zu regenerativen Energien wählen. Durchgeführt wird die Beratung von lokalen Energieexpert:innen. Der Gesamtwert der Beratung beträgt 200 €, wobei die Eigentümer:innen einen Eigenanteil i.H.v. 50 € tragen, während 150 € durch die Kommune gefördert werden.
In 2023 wurden insgesamt 139 Energieberatungen im Rahmen der Anschubberatung vermittelt, von denen mit 73 Beratungen der etwas größere Teil auf das Thema Erneuerbare Energien entfiel.
| 2023 (Januar bis Dezember) |
Anschubberatung EE | 73 |
Anschubberatung Sanieren | 66 |
gesamt | 139 |
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen leistet einen Beitrag zur Reduktion von THG-Emissionen |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | + |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/9180/20 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 76 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
