Beschlussvorlage - VO/11202/24
Grunddaten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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25.03.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der VA hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Standorte der „Grünen Oasen 2.0“ vor dem Landgericht, in der Großen Bäckerstraße, in der Grapengießerstraße sowie Am Sande und die Aufstellung weiterer Sitzgelegenheiten im Innenstadtbereich beschlossen (VO/11079/23).
Der noch ausstehende Standort auf dem Rathausmarkt wurde mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Marktverantwortlichen abgestimmt, so dass auch dieser Standort als „Grüne Oase 2.0“ umgesetzt werden kann.
Das Gesamtprojekt wird durch das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ mit 60% gefördert und bereits in der Steuerungsgruppe vorgestellt und einstimmig beschlossen.
Details zu den „Grünen Oasen 2.0“ werden im Rahmen einer Power-Point-Präsentation in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Die Vegetationselemente in der Innenstadt können als kleine Bausteine auch positive Effekte hinsichtlich der Folgen des Klimawandels entfalten (Verbesserung des Mikroklimas bei zunehmender Überhitzung der Innenstadt) |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Attraktivitätssteigerung der Innenstadt, Sicherstellung eines Zugangs zu „Grünflächen“ |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Erhöhung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Förderung soziale Kontakte |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + | Modernisierung der Infastruktur |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 400.000 €
Eigenanteil 160.000 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja - nach Haushaltsgenehmigung 2024
Teilhaushalt / Kostenstelle: 747505INVEST/74720
Produkt / Kostenträger: 551001/55100102
Haushaltsjahr: 2024/ 2025
e) mögliche Einnahmen: 240.000 €
Anlagen: keine
