Antrag - VO/11199/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Beratungsangebot in den Stadtquartieren verbessern" (Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2024, eingegangen am 07.03.2024)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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04.04.2024
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25.04.2024
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30.05.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat den beigefügten Antrag "Beratungsangebot in den Stadtquartieren verbessern" vom 07.03.2024 gestellt.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
zu 1.:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, mit dem die Beratungsangebote in den Quartieren stufenweise verbessert werden.
Mit den Stadtteilhäusern und im Stadtteil verorteten Diensten und Einrichtungen in städtischer Trägerschaft ist die Hansestadt vor Ort sichtbar und erreichbar für die Bürgerinnen und Bürger. Auch dank des Engagements von Vereinen, freien und konfessionellen Trägern oder Ehrenamtlichen, existiert bereits eine große Bandbreite an gut erreichbaren sozialen Angeboten und Möglichkeiten in den Stadteilen. In den Stadtteilhäusern/Bürgertreffs und ergänzend den Räumlichkeiten von Freien Trägern/Wohlfahrtsverbänden finden regelmäßige bereits zielgruppenspezifische offen und niedrigschwellig zugängliche Beratungsangebote zu den Bereichen Flüchtlingssozialarbeit, Seniorinnen- und Seniorenberatung, Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Offene Sozialberatungsangebote bspw. in
Ebensberg/Lüne/Moorfeld, Kreideberg, Ochtmissen und in der Innenstadt bereits.
Entsprechend des Ratsbeschlusses aus Dezember 2022 (vgl. VO/09846/21-2) schreitet die Umsetzung des „Fachkonzepts Stadtteil- und Quartiersmanagement – Gemeinwesenarbeit für eine aktive Nachbarschaft“ voran und als Ergebnis eines gerade laufenden Vergabeverfahrens werden Personal-und Sachzuwendungen an freie Träger/Wohlfahrtsverbände vergeben, um so weitere Synergieeffekte im Zuge einer effizienten Zusammenarbeit und Vernetzung vor Ort zu erreichen.
zu 2.:
In einer ersten Stufe sollen die bereits vorhandenen Angebote der Mieterinnen-Beratung und der allgemeinen Sozialberatung in den gerade besonders belasteten Quartieren Kaltenmoor und Am weißen Turm stabilisiert und erweitert werden.
Wie in der letzten Ratssitzung am 29.02.2024 berichtet, werden seitens der Verwaltung Gespräche zur Ausweitung der Mieterberatung und möglicher weiterer Angebote geführt. Mitgeteilt wurde ebenfalls, dass mit dem AWO Regionalverband Lüneburg/Uelzen/Lüchow-Dannenberg e.V. am 06.03.2024 ein Gespräch diesbezüglich stattfinden wird. Das Gespräch hat ergeben, dass grundsätzlich ein zusätzlicher Beratungsbedarf gesehen wird. Der Regionalverband wird beschreiben, unter welchen Voraussetzungen dieses möglich sein wird. Stadtrat Forster wird im Rat zu dieser Thematik vortragen.
zu 3.:
Dazu werden für das Jahre 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die für die Folgejahre benötigten Mittel werden im Rahmen des Konzeptes ermittelt.
Die Grundvoraussetzung für offene, niedrigschwellige und wirksame
(Sozial-)Beratungsangebote in den Stadtteilen und Quartieren sind stabile und langfristige Finanzierungsgrundlagen. Hierzu ist die Überführung des Stadtteilmanagements in den Kernhaushalt erforderlich, um Planungssicherheit zu erreichen. Die benötigten Mittel werden zurzeit ermittelt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 81,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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353,2 kB
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