Beschlussvorlage - VO/10516/23-1
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Verlängerung der Veränderungssperre 01/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Alina Nimmerjahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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25.03.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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04.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 23.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ beschlossen.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet
- Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen
Am 25.03.2021 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg für denselben Geltungsbereich die Veränderungssperre Nr. 01/2021 gem. der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Diese ist am 12.04.2021 in Kraft getreten.
Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Weil das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 153 IV innerhalb der zweijährigen Geltungsdauer nicht abgeschlossen war, hat der Rat am 23.03.2023 die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB um ein Jahr bis zum 10.04.2024 beschlossen.
Der Entwurf des zugrundeliegenden Bebauungsplans Nr. 153 IV lag in der Zeit vom 08.01. bis zum 07.02.2024 öffentlich aus. Aufgrund der im Beteiligungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen sind absehbar einzelne festsetzungstechnische Änderungen am Planentwurf notwendig. U.a. soll die Bauweise konkretisiert werden, um die geplante grundstücksübergreifende Bebauung rechtssicher gewährleisten zu können. Zudem soll dem nordöstlichen Flurstück 120/51 eine eigene Zufahrtsmöglichkeit an der Horst-Nickel-Straße eingeräumt werden. Eine erneute Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern ist erforderlich. Weil die Grundzüge der Planung von den Änderungen nicht berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 4a Abs. 3 BauGB nicht durchzuführen.
Aufgrund der erneuten Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans innerhalb der ablaufenden Geltungsdauer der Veränderungssperre nicht möglich. Die Sicherung der Planung ist weiterhin erforderlich, daher soll die Veränderungssperre Nr. 01/2021 nochmals um ein Jahr verlängert werden.
Die 2. Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß §§ 14 Abs. 1, 17 Abs. 2 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen.
Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01/2021 sowie die Satzung über die Veränderungssperre einschl. ihres Geltungsbereiches sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
| Keine Auswirkungen |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1: 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Urspr. Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf
Anlage 4: Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137 kB
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2
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268,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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137,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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133,6 kB
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