Beschlussvorlage - VO/11178/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Herr Thomas Patzner wird als Vertreter der Hansestadt Lüneburg in die Funktion des Vorstandsvorsitzenden im Verein Literaturbüro Lüneburg e.V. entsendet.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg ist Mitglied des Vereins „Literaturbüro Lüneburg e.V.“ und gehört dem Vorstand als Vorsitzende an (§ 9 Abs. 1 der Satzung).

 

Als (externer) städtischer Vertreter für diese Funktion wurde zuletzt Herr Volker Degen-Feldmann entsendet, der die Aufgabe seit Juni 2021 wahrnimmt. In der Vergangenheit war die Position durch Herrn Stadtrat Peter Koch, Herrn Oberbürgermeister Ulrich Mädge sowie Herrn Reinhold Mai (externer Vertreter) wahrgenommen worden.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Position zukünftig wieder aus dem Reihen der Stadtverwaltung zu besetzen und hat Herrn Degen-Feldmann sowie die Geschäftsführerin des Literaturbüros, Frau Kerstin Fischer, hierüber informiert.

 

Die Verwaltung wird Herrn Degen-Feldmann für seine wertvollen Verdienste um das Literaturbüro im Rahmen der Ratssitzung am 04.04.2024 gebührend Dank sagen.

 

 

Die Verwaltung schlägt in Absprache mit der Geschäftsführerin vor, Herrn Thomas Patzner als Vertreter der Hansestadt Lüneburg in Funktion des Vorstandsvorsitzenden des Literaturbüros Lüneburg e.V. zu entsenden. Herr Patzner ist in der Stadtverwaltung als Leiter der Ratsbücherei beschäftigt.

 

Herr Patzner hat sich im Vorwege bereit erklärt, diese Funktion und damit den Vorsitz im Literaturbüro zu übernehmen.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

- Keine Auswirkungen -

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

- Keine Auswirkungen -

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:     47 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:   ---

c)  an Folgekosten:   --- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:   ---

 

 

 

Anlagen:

 

keine

 

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