Mitteilungsvorlage - VO/11185/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Seidel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen und Interne Services
|
Vorberatung
|
|
|
15.03.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
04.04.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG entscheidet die Oberbürgermeisterin über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.
Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 100.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.
Im Jahr 2023 wurden neun über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 197.503,84 EUR bereitgestellt.
Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Die Anlage wurde nach dem Ausschuss für Finanzen und Interne Services am 15.03.2024 aufgrund einer weiteren Genehmigung einer überplanmäßiger Mittelbereitstellung am 19.03.2024 geändert. Die Änderung ist in kursiver Schriftart hervorgehoben.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: n/a
c) an Folgekosten: n/a
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja x
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Anlage
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
88,8 kB
|
