Beschlussvorlage - VO/10988/23-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwidmung der investiven Haushaltsmittel "Möllering Villa"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annette Beer-Kullin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
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Vorberatung
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05.03.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 20.11.2023 wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die investiv zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 30.000 €, die ursprünglich für die Schaffung eines Erinnerungsortes auf dem Grundstück der ehemaligen Möllering Villa angedacht waren, für die Beschaffung einer mobilen und barrierefreien Bühne und zusätzlicher Technik umzuwidmen und dafür zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss hat die Vorlage zurückgestellt und Frau Dr. Düselder gebeten, in der Sitzung im März 2024 ein Konzept für den Gedenk- und Lernort zur Möllering Villa im Museum Lüneburg vorzustellen. Die Mittel würden dann wie ursprünglich geplant für den Gedenk- und Lernort zur Möllering Villa zur Verfügung stehen, jedoch für einen anderen Ort als ursprünglich vorgesehen.
Die investiven Haushaltsmittel sind inzwischen als Haushaltsausgaberest in voller Höhe in das Haushaltsjahr 2024 übertragen worden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Schaffung von Gedenk- und Lernort/Erinnerungsort |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 61
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 30.000 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020
Produkt / Kostenträger: 0710010 /28100104
Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Keine
