Beschlussvorlage - VO/11191/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Gremium empfiehlt, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, folgende Zuschüsse aus dem Sportfördertopf 2024 auszuzahlen:

 

- Luftsportverein Lüneburg e.V.    __________________

- Tennisclub Häcklingen e.V.  __________________

- Eisenbahner Sportverein e.V. __________________

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt neburg sieht im Jahr 2024 Maßnahmen im Bereich der Sportförderung zur Unterstützung der städtischen Sport- und Schützenvereine und zur Erhaltung und Aufwertung der notwendigen Sportinfrastruktur vor.

 

Unter anderem steht innerhalb der freiwilligen Leistungen auch der „Sportfördertopf“ - über den Zuschüsse auf Antrag an die Sportvereine ausgezahlt werden können in Höhe von maximal 50.000 € zur Verfügung.

 

Im vergangenen Jahr war dieser Topf durch die vorliegenden Anträge deutlich mit 17.405,78 € überzeichnet.

 

Zurzeit liegen der Hansestadt Lüneburg drei Anträge in Höhe von insgesamt 22.000 € vor. Eine Auflistung der Antge ist als Anlage 1 beigefügt, wie auch die Anschreiben der Vereine (Anlage 2-4).

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum sparsamen und damit klimaverträglichen Verbrauch von Wasser werden unterstützt

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Energie-Einsparung durch energetische Sanierung

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Attraktivität der Sportvereine wird gefördert. Dadurch nehmen mehr Bürger:innen die Angebote an.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 61

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 

 Produkt / Kostenträger: 421001 / 42100102

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Liste eingegangene Anträge

-         Antrag Luftsportverein Lüneburg e.V.

-         Antrag Tennisclub Häcklingen e.V.

-         Antrag Eisenbahner Sportverein e.V.

 

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Anlagen

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