Beschlussvorlage - VO/11140/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung kultureller Projekte im Jahr 2024 Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annette Beer-Kullin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
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Vorberatung
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05.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2024 folgende Zuschüsse bewilligt:
PF2024-001 – Kantorei St. Michaelis – Konzert 25.08.2024 __________________ €
PF2024-002 – Gabriele Parnow-Kloth – Puppentheater __________________ €
PF2024-003 – Ben Boles – Feierabendkultur 2024 __________________ €
PF2024-004 – Städtische Kantorei – Konzert 09.06.2024 __________________ €
PF2024-005 – Probi 2020 – Wir sind Lüneburg __________________ €
PF2024-006 – BachChor – „Facettenreich“ 16.06.2024 __________________ €
PF2024-007 – Freunde der Lbg. BW – Solisten Fürstensaal __________________ €
PF2024-008 – Freunde der Lbg. BW – Maikonzert __________________ €
PF2024-009 – Freunde der Lbg. BW – 34. Bachwoche __________________ €
PF2024-010 – Freunde der Lbg. BW – Adventskonzert __________________ €
PF2024-011 – Theater zur weiten Welt – Flächenbrand __________________ €
PF2024-012 – Lbg. Kammerorchester – „Sinf. Freuden“ __________________ €
PF2024-013 – Lbg. Kammerorchester – Kl. Gr. Schöpfung __________________ €
PF2024-015 – BBK – Jahresprojekt 4 Ausstellungen __________________ €
PF2024-016 – Schauspielkollektiv – „Die Wanze“ __________________ €
Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Haushalt 2024 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von 35.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt.
Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.
Um den Antragstellenden für ihre geplanten kulturellen Projekte eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollte ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.
Es wurden fristgerecht bis zum 31.01.2024 insgesamt 16 Anträge eingereicht, die entsprechend der Richtlinie zur Vergabe von Kulturfördermitteln formell geprüft wurden. Es ergab sich, dass ein Antrag nicht förderfähig ist, ein entsprechender Ablehnungsbescheid wurde bereits erstellt. 15 Anträge sind grundsätzlich förderfähig.
Die beantragte Fördersumme der 15 Anträge beträgt 23.862,- €. Eine Übersicht der eingegangenen Anträge ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Zuschussbeträge nach der Genehmigung des Haushalts 2024 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können. Vor einigen Jahren wurden die Zuschussbeträge um den Prozentsatz einer erlassenen Haushaltssperre gekürzt ausgezahlt und der gekürzte Betrag dann zum Ende des Jahres nachgezahlt. Dieses Verfahren ist für die Kulturschaffenden nicht zufriedenstellend und führt zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, der vermeidbar ist, wenn die Haushaltsmittel in voller Höhe nach Haushaltsgenehmigung freigegeben werden.
Die Anträge wurden der Vorlage aus Datenschutzgründen als nichtöffentliche Anlagen beigefügt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Förderung der kulturellen Bildung |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 23.862 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
x Ja, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020
Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203
Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Übersicht der Anträge (öffentlich)
Anträge (nichtöffentlich)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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304,9 kB
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