Beschlussvorlage - VO/11146/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und in der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (§§ 111 Abs. 8 NKomVG, § 26 KomHKVO) für die Kommunen konkret geregelt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:    20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.         - keine -

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:                    - keine -

c)  an Folgekosten:                         - keine -

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Zuwendungsliste

 

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Anlagen

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