Beschlussvorlage - VO/11077/23-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme der sich aus dem Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen mit der Bürgerwindpark Häcklingen-Melbeck Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG für die Vertragslaufzeit jährlich ergebenden Zuwendungen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 19.12.2023 wurde die Verwaltung durch den Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beauftragt, gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen mit der Bürgerwindpark Häcklingen-Melbeck Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG abzuschließen (VO/11077/23). Der Vertragsabschluss ist zwischenzeitlich erfolgt und die gemäß § 1 des Vertrages für 2023 zu zahlende sogenannte Akzeptanzabgabe i.H.v. 28.520,57 € bei der Hansestadt Lüneburg eingegangen.

 

Bei dieser nun voraussichtlich für die Laufzeit des Vertrages jährlich erfolgenden Akzeptanzabgabe handelt es sich um eine Zuwendung im Sinne der §§ 111 Abs. 8 NKomVG, 26 KomHKVO, da diese ohne Gegenleistung und ohne Rechtspflicht geleistet wird.

Daher ist für die Annahme dieser Zuwendung die Zuständigkeit des Rates gegeben. Die Zustimmung des Rates für die jährlichen Zahlungen wird für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der üblichen Zuwendungs-Ratsvorlagen eingeholt werden.

 

Da der o.g. Vertrag die Zuwendungszahlungen unbeziffert dem Grunde nach jedoch für die gesamte Vertragslaufzeit (20 bzw. 25 Jahre) regelt, wird empfohlen, über die zukünftigen jährlichen Zustimmungen für die Annahme der konkreten Zuwendungsbeträge hinaus auch einen grundsätzlichen Annahmebeschluss zu fassen.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 48,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: ca. 30.000,-- €/Jahr

 

 

 

Anlagen:

 

 

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