Beschlussvorlage - VO/11105/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des "Energiebeirates Avacon"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Besetzung des Energiebeirates Avacon mit den aufgeführten und benannten Mitgliedern zu I.a) und II. wird beschlossen.
Alternativer Beschlussvorschlag gem. Hinweis S.3:
Die Besetzung des Energiebeirates Avacon mit den aufgeführten und benannten Mitgliedern zu I.b) und II. wird beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt 1:
[Antrag der SPD-Fraktion auf Neubesetzung gem. § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG]
Mit Schreiben vom 15.12.2023 hat die SPD-Fraktion eine Neubesetzung des Energiebeirates Avacon gem. § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG beantragt.
Hiernach muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.
Aufgrund des Austrittes des Ratsherrn von Nordheim aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehen der SPD-Fraktion - unter Zugrundelegung der seit dem 01.11.2021 geltenden Berechnung der Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren D`Hondt - drei statt der bisherigen zwei Sitze zu. Die auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfallenden Sitze reduzieren sich entsprechend von vier auf drei.
Sachverhalt 2:
[Ausweitung der Mitglieder des Energiebeirates Avacon durch Vereinbarung]
In seiner Sitzung am 19.12.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg dem Abschluss einer neuen Vereinbarung mit der Avacon AG zum Energiebeirat Avacon zugestimmt. Hierin wird unter anderem eine erweiterte Zusammensetzung des Energiebeirates Avacon festgelegt.
Bislang gehörten dem Gremium die/Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die/der für Nachhaltigkeit zuständige Dezernentin/Dezernent sowie 9 in entsprechender Anwendung des § 71 Absatz 2 und 3 NKomVG zu bestimmende Ratsmitglieder an.
Künftig sollen zusätzlich
- in entsprechender Anwendung des § 71 Absatz 4 NKomVG auch Fraktionen und Gruppen, auf die nach § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, zur Entsendung eines Mitgliedes in den Energiebeirat berechtigt sein und
- zusammenschlusslose Ratsmitglieder dem Gremium angehören.
Unter Zugrundelegung beider Sachverhalte ist der Energiebeirat Avacon wie folgt neu zu besetzen:
I.a) Neubesetzung gem. § 71 Abs. 9 S. 2 i.V.m. § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG [Sachverhalt 1] | I.b) Bisherige Besetzung [Siehe hierzu Hinweis S. 3] | |
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1 ________________________
2 ________________________
3 ________________________
| Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1 _Kai Herzog______________
2 _Katja Raiher_____________
3 _Mareike Brauner__________
4 _Jule Grunau______________
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Für die SPD-Fraktion:
4 ________________________
5 ________________________
6 ________________________
| Für die SPD-Fraktion:
5 _Anneli Fellinghauer________
6 _Carmen Maria Bendorf_____
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Für die CDU-Fraktion:
7 ________________________
8 ________________________
| Für die CDU-Fraktion:
7 _Sören Pinnekamp_________
8 _Christel John_____________
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Für die Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:
9 ________________________
| Für die Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:
9 _Marianne Esders__________
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II. Zusätzliche Betzung gemäß Vereinbarung mit der Avacon AG [Sachverhalt 2]
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Für die FDP-Fraktion:
_________________________
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Für die AfD-Fraktion:
_________________________
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Zusammenschlusslose Ratsmitglieder |
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Hinweis:
Zwischenzeitlich hat Ratsherr von Nordheim die Niederlegung seines Ratsmandates erklärt. Der Sitzverlust soll anlässlich der Sitzung des Rates am 01.02.2024 festgestellt werden. Sollte in dieser Sitzung ein neues Mitglied in die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachrücken, wäre die bisherige zahlenmäßige Besetzung des Energiebeirates Avacon gem. I.b) [zzlg. der zusätzlichen Besetzungen zu II] beizubehalten.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 48,-- €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
