Beschlussvorlage - VO/11081/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 174, 1. Änderung "Am Wienebütteler Weg" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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29.01.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ einzuleiten.
Die Änderung betrifft ausschließlich die textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 (Satz 2), 4 und 14.1 bis 14.4 und Teile der zugehörigen Planzeichen. Die Festsetzungen sollen klarstellend geändert werden, sodass die im Normenkontrollverfahren zum Ursprungsplan deutlich gewordenen Unklarheiten für die Zukunft geklärt sind.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren mit nur einem Beteiligungsschritt (ohne frühzeitige Beteiligung), der auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Außerdem sind eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht, eine Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie eine zusammenfassende Erklärung nicht erforderlich.
Vor der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist eine fachgutachterliche Überprüfung der Empfehlungen der dem Ursprungsplan zugrunde gelegten schalltechnischen Untersuchung (Anlage 5 und Anlage 6) erfolgt. Die Überprüfung ist als Anlage beigefügt (Anlage 4).
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 15.11.2023 bis 15.12.2023 stattgefunden. Es ist eine Stellungnahme ohne Bedenken und ohne Anregungen eingegangen. Eine gesonderte Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen ist daher nicht erforderlich.
Als nächster Verfahrensschritt kann der Bebauungsplan einschließlich Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | +/- | Ziel ist ein zukunftsfähiges, klimafreundliches Quartier (z.B. Wärmeversorgung durch Erdwärme/kalte Nahwärme) Jede Bebauung bringt Versiegelung mit sich, bei Bauvorhaben fallen grundsätzlich Emissionen durch den Transport von Baustoffen etc. an. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + | Energiekonzept für ein in hohem Maße selbstversorgendes, CO2-neutrales Wohngebiet. |
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich
Anlage 2 Planzeichnung A0
Anlage 3 Begründung
Anlage 4 Stellungnahme Schall
Anlage 5 Klarstellung LTU
Anlage 6 Lärmtechnische Untersuchung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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479 kB
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2
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(wie Dokument)
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9 MB
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3
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(wie Dokument)
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978,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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808,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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