Beschlussvorlage - VO/11068/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Kunstvereins Lüneburg e.V. auf institutionelle Förderung 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annette Beer-Kullin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kunstverein Lüneburg e.V. hat mit Schreiben vom 26.08.2023 einen zweiten Antrag auf institutionelle Förderung für 2023 bei der Hansestadt Lüneburg gestellt.
Der Kunstverein bittet darum, den institutionellen Zuschuss für 2023 von bisher 4.700 Euro um 3.600 Euro auf insgesamt 8.300 Euro zu erhöhen.
Trotz des ersten Zuschusses in Höhe von 4.700 Euro, der bereits bewilligt und ausgezahlt wurde, ergibt sich für 2023 eine Deckungslücke im Bereich der Betriebskosten in Höhe von 3.600 Euro, die mit diesem zweiten Antrag ausgeglichen werden soll.
Krankheitsbedingt war es nicht möglich, den Antrag des Kunstvereins e.V. im Vorfelde im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften zu beraten und dem Rat eine Empfehlung auszusprechen.
Die Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften eine Mail zum Sachverhalt zugesendet und um eine Rückmeldung zwecks einer Meinungsbildung bis zum 11.12.2023 gebeten. Einige Ausschussmitglieder haben sich zurückgemeldet und für eine zusätzliche Bewilliung in Höhe von 3.600 Euro für eine institutionelle Förderung in 2023 für den Kunstverein ausgesprochen.
Die Haushaltsmittel stehen im Rahmen der Budgetdeckung im Budget 41/Kultur durch Einsparungen/Minderausgaben zur Verfügung.
Die Bewilligung eines 2. Zuschusses an den Kunstverein Lüneburg e.V. hat keine Klimaauswirkungen und auch keine Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 Euro
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 3.600 Euro
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
x Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020
Produkt / Kostenträger: 25200204
Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- 2. Antrag des Kunstvereins Lüneburg e.V.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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