Beschlussvorlage - VO/11008/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung - Betriebsabrechnung 2022 - Gebührenbedarfsberechnung 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
13.12.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
20.12.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2022 (Gesamtbetrachtung)
Die Betriebsabrechnung 2022 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 642,6 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2020 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 282,5 T€.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2022 auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 festgesetzt.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2022 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2024 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Gebührenbedarfsberechnung 2024 Schmutzwasser
Die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH betragen für das Jahr 2022 rd. 8,4 Mio.€, dies sind etwa 300 T€ Minderaufwendungen zum Haushaltsansatz. Dieser Effekt ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Klärschlammbeseitigung mehr der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt wurde als geplant und somit weniger Klärschlamm in die mit höheren Kosten verbundene Verbrennung gegeben werden musste. Für die Zukunft muss man jedoch aufgrund der Klärschlammverordnung davon ausgehen, dass die Klärschlämme vermehrt der Verbrennung zugeführt werden. Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ versiegelte Fläche.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2023 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Produkt 538001 Schmutzwasser- |
|
|
|
|
|
Gebührenbedarfsberechnung |
|
|
|
|
|
Beträge in € | Herkunft der Vorträge | BAB | Prognose | Kalk. | |
Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Erlöse | 10.276.753 | 10.597.550 | 10.097.857 | 10.162.372 | 10.218.157 |
Kosten | 8.320.686 | 9.331.507 | 8.986.751 | 9.604.345 | 10.241.904 |
Jahresbezogenes Ergebnis | 1.956.067 | 1.266.043 | 1.111.106 | 558.027 | -23.747 |
Vortrag aus Vorvorjahr | -2.832.489 | -10.181 | -904.476 | 1.257.057 | 205.726 |
Ergebnisverzinsung | -28.054 | 1.195 | -904 | 12.571 | 6.658 |
Gesamtergebnis | -904.476 | +1.257.057 | +205.726 | +1.827.655 | +188.637 |
Es wird empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwassergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Gebührenbedarfsberechnung 2024 Niederschlagswasser
Derzeit beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,51 € je m² versiegelte Fläche.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2024 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Produkt 538001 Niederschlags- |
|
|
|
|
|
Gebührenbedarfsberechnung |
|
|
|
|
|
Beträge in € | Herkunft der Vorträge | BAB | Prognose | Kalk. | |
Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Erlöse | 3.228.579 | 3.160.735 | 3.154.594 | 4.045.228 | 4.033.143 |
Kosten | 3.368.407 | 3.724.478 | 3.623.070 | 3.835.455 | 4.110.196 |
Jahresbezogenes Ergebnis | -139.828 | -563.743 | -468.476 | 209.773 | -77.053 |
Vortrag aus Vorvorjahr | 119.282 | 829.406 | -19.710 | 270.910 | -488.206 |
Ergebnisverzinsung | 836 | 5.247 | -20 | -337 | -17.209 |
Gesamtergebnis | -19.710 | +270.910 | -488.206 | +480.346 | -582.468 |
Es wird empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswassergebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Niederschlagswasserbeseitigung ist weiterhin zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1
Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2
Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2024
Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2024
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
61,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
89,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
63,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
58,5 kB
|
