Beschlussvorlage - VO/10997/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss der Stiftung Hospital Zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2022 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Isabell Schnackenbeck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof
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Erledigt
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Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Graal
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Erledigt
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Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Interne Services
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Vorberatung
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14.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2022 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 in Höhe von insgesamt 1.108.310,59 EUR wird ein Betrag in Höhe von 582.756,10 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 481.263,87 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.
Darüber hinaus wird ein Betrag von 44.290,62 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen.
c) Der Oberbürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2022 sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen (1.-4.) beigefügt.
Der vollständige Jahresabschluss 2022 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Reitenden-Diener-Straße 17, Büro 103 eingesehen werden.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (5.) beigefügt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung der Oberbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters entgegenstehen.
Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Der erzielte Jahresüberschuss ist an die freie und sog. Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 1 der Abgabenordnung (AO) zuzuführen. Die über mehrere Jahre greifende Rücklagenbildung setzt jedoch voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden.
Für die Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurden daher entsprechende Unterkonten gebildet:
- Satzungsvermögen
- Gebäuderücklagen
- Vermächtnisse und Nachlässe
- sonstige Rücklagen.
Somit können die der Projektrücklage zufließenden Beträge im Rahmen des Ergebnisverwendungsbeschlusses von Anfang an konkret ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.
Aus dem Überschuss des Jahres 2022 kann unter Berücksichtigung der Liquidität ein Betrag von 481.263,87 EUR der Projektrücklage zugeführt werden. Dieser Betrag sollte in die Gebäuderücklage eingestellt werden.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ergebnisverwendung ein Inflationsausgleich durchgeführt, um den realen Kapitalerhalt zu gewährleisten. Die Höhe des Inflationsausgleichs für 2022 beträgt – bezogen auf das satzungsgemäß zu erhaltende Kapital – 44.290,62 EUR.
Das restliche Gesamtergebnis i. H. v. 582.756,10 EUR wird der freien Rücklage zugeführt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36 EUR
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- Feststellung des Jahresergebnisses 2022
- Rechenschaftsbericht 2022
- Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2022
- Schlussbilanz 2022
- Schlussbericht 2022 des Rechnungsprüfungsamtes
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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440,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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61,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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64,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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51,8 kB
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