Beschlussvorlage - VO/11038/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Wirtschaftsplan 2024 Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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13.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2024 der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH inklusive einer Kreditaufnahme für Investitionen von bis zu 2.000.000 €, die mit Grundschulden verbürgt werden und Kassenkredite von bis zu 15.000.000 € zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Wirtschaftsplan 2024 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 15.11.2023 den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 beraten und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Das Jahresergebnis 2024 ist mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.932.000 € geplant bei Gesamterlösen von rd. 191.685.000 € und Aufwendungen von 202.617.000 €.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2024
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,8 kB
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